Handwerker: Kosten steuerlich absetzen

Nach einem aktuellen BMF-Schreiben lassen sich zahlreiche Handwerkerkosten und Leistungen von Haushaltshilfen steuerlich absetzen. Pro Jahr können bis zu 5.712 Euro direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Eigentümer, Mieter und Heimbewohner können jetzt zahlreiche Leistungen in ihrer Steuererklärung geltend machen.

Bereits zum 1. Januar 2009 sind zur stärkeren Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen zahlreiche Steuererleichterungen vereinfacht und erheblich ausgeweitet worden, die besonders Handwerker in der Krise stützen sollen. Unter anderem wurde der seit 2006 geltende Steuerbonus für Handwerkerleistungen von 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 600 Euro pro Jahr, zum Jahresbeginn 2009 verdoppelt. Somit können seit dem Jahr 2009 Kosten für Handwerker in Höhe von bis zu 1.200 Euro steuerlich berücksichtigt werden.

Leistungen von Handwerker steuerlich absetzen
Als Kosten für Handwerker lässt sich steuerlich absetzen, was mit Renovierung, Erhalt oder Modernisierung im Privathaushalt zusammenhängt. Allerdings gewährt das Finanzamt die Steuerabzüge nur für Aufwendungen für Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht aber für Materialkosten. Um Kosten für Handwerker steuerlich absetzen zu können, ist vor allem auch eine unbare Zahlung eine zwingende Voraussetzung. Die Rechnungen der Handwerker dürfen daher nur per Überweisung oder Verrechnungsscheck beglichen werden.

Welche Kosten für Handwerker lassen sich steuerlich absetzen?
Die Listen mit Kosten für Handwerker, die sich steuerlich absetzen lassen, ist relativ lang. Folgende Kosten gehören zum Beispiel dazu:

  • Leistungen von Handwerksbetrieben für den Austausch von Bodenbelägen (Teppiche, Parkett, Fliesen) lassen sich steuerlich ebenso absetzen wie Kosten, die für das Streichen, Tapezieren, Lackieren oder Verputzen von Innen- und Außenwänden anfallen.
  • Kosten für Handwerker, die für die Modernisierung von Bädern, Fenstern, Türen oder zum Beispiel dem Austausch der Einbauküche anfallen, lassen sich steuerlich absetzen.
  • In der Steuererklärung können auch Reparaturen an Dach, Fassade oder Markise geltend gemacht werden. Entsprechendes gilt für die Mauerwerkssanierung oder Trockenlegung.
  • Zu den Kosten für Handwerker, die sich steuerlich absetzen lassen, gehört ferner die Reparatur, Wartung oder der Austausch von Heizungs-, Strom-, Wasser- und Gasanlagen sowie von Haushaltsgeräten, wie zum Beispiel der Waschmaschine oder den Fernseher.
  • Berücksichtigt werden können in der Einkommensteuererklärung auch Pflaster-, Garten- und Wegebauarbeiten auf dem Grundstück.
  • Steuerlich absetzen lassen sich ferner Kosten, die für die Asbest- oder Brandschadensanierung anfallen.
  • Im Sommer besonders wichtig: Auch die Kosten für das Anbringen von Mückenschutzgittern lassen sich steuerlich absetzen.

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Kosten für Handwerker steuerlich absetzen
Seit dem Jahressteuergesetz 2008 gibt es beim Kostennachweis einige Erleichterungen. Kosten für Handwerker wurden steuerlich bisher nur anerkannt, wenn der Steuererklärung die Handwerker-Rechnung und der Kontoauszug, der die Überweisung des Rechnungsbetrages belegt, beigefügt waren. Aktuell müssen Steuerzahler die Rechnung und den Kontoauszug nicht mehr automatisch vorlegen, um die Kosten für Handwerker steuerlich absetzen zu können.

Allerdings kann der Finanzbeamte Rechnung und Kontoauszug nachfordern, denn beide Belege sind immer noch Voraussetzung, um die Handwerkerkosten steuerlich absetzen zu können. Bei Barzahlung entfällt der Steuervorteil.

Steuerlich absetzen können Sie auch nur die reinen Arbeitskosten sowie Fahrt- und Maschinenkosten inklusive Mehrwertsteuer. Nicht begünstigt sind ausdrücklich die Materialkosten.

Wann sind Kosten für Handwerker steuerlich absetzbar?
Leistungen der Dienstleister und Handwerker können Sie steuerlich absetzen, wenn die Kosten nicht bereits als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Somit setzen zum Beispiel Vermieter ihre Renovierungskosten weiterhin als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung ab.

Wie lassen sich Kosten für Handwerker steuerlich absetzen?
Die Kosten für Handwerker werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Hierdurch sind die Kosten für Handwerker, die Sie steuerlich absetzen können, unabhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz.

Alle Leistungen von Handwerkern, die Sie steuerlich absetzen können
Das Anwendungsschreiben zu § 35a EStG enthält eine umfangreiche Liste mit allen Kosten für Handwerker, die Sie steuerlich absetzen können.