Geld vom Staat für Alleinerziehende

Wenn Alleinerziehende neben der Familienarbeit auch noch für den Unterhalt sorgen müssen, dann ist das Schwerstarbeit. Doch der Staat tut einiges, um zumindest die finanzielle Belastung durch Kinder etwas abzumildern.

Wenn ein Elternteil seine Kinder allein aufzieht, so beteiligt sich der Fiskus an den finanziellen Belastungen. So gibt es zum Beispiel die Steuerklasse II, die einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende vorsieht. Ferner gibt es das einkommensunabhängige Kindergeld und auch die Betreuungskosten können im Rahmen bestimmter Grenzen steuerlich geltend gemacht werden. Das Elterngeld können natürlich auch Alleinerziehende in Anspruch nehmen.

Elterngeld für Alleinerziehende
Natürlich gibt es das Elterngeld auch für Alleinerziehende. Sogar für die vollen 14 Monate. Einzige Bedingung: Das Kind lebt bei dem alleinerziehenden Elternteil in der Wohnung, dem die elterliche Sorge allein zusteht.

Splitting für Alleinerziehende?
Das Splittingverfahren können Alleinerziehende nur Ausnahmsweise nutzen. Unverheiratete Paare oder Singles werden in der Regel zum Grundtarif veranlagt. Nur, wenn der Ehepartner verstorben ist, kommt für das Sterbejahr noch die Zusammenveranlagung in Betracht. Im Folgejahr kann der Alleinstehende bzw. Alleinerziehende dann noch das Witwensplitting anwenden.

Das Gnaden-Splitting für Alleinerziehende
Wenn ein geschiedener Partner bereits im Trennungsjahr wieder heiraten sollte, so gibt es für den verlassenen Partner das sogenannte "Gnaden-Splitting". Hierbei behandelt das Finanzamt den Alleinerziehenden wie einen Single, berechnet die Einkommensteuer aber einmalig nach dem Splittingtarif.

Die richtige Steuerklasse für Alleinerziehende
Alleinerziehende gehören entweder in die Steuerklasse I oder II. Sie können sich einen Entlastungsbetrag von 1.380 Euro auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, wenn sie als Alleinerziehende nicht mit einem anderen Erwachsenen in einem Haushalt leben.

Der Entlastungsbetrag wird nur für Alleinerziehende gewährt, die mit einem Kind eine Haushaltsgemeinschaft in der gemeinsamen Wohnung bilden, für das ein Anspruch auf Zahlung von Kindergeld besteht.

Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende
Den Aufwand für die Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr (bei einer Behinderung bis zum 25. Lebensjahr) können Eltern bzw. Alleinerziehende unter bestimmten Bedingungen geltend machen. Für Alleinerziehende ist ein Ansatz von Betreuungskosten in der Einkommensteuererklärung möglich, wenn sie erwerbstätig sind. Wohnen Alleinerziehende nicht mit dem anderen Elternteil in einer Wohnung zusammen, kommt es also nur auf die Berufstätigkeit des Alleinerziehenden an.

Alleinerziehende können als Betreuungsaufwand z. B. Kosten für den Kindergarten, Tagespflegeeinrichtungen, die Tagesmutter oder den Babysitter geltend machen. Lediglich Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten oder Freizeitbeschäftigungen werden steuerlich nicht gefördert.

Haushaltsnahe Dienstleistungen für Alleinerziehende
Werden die Kinder in den eigenen Wänden betreut, kann der Alleinerziehende auch diesen Aufwand in seiner Steuererklärung angeben. Sofern die Haushaltshilfe als Minijobber fest angestellt und angemeldet wird, können Alleinerziehende 12 Prozent der Ausgaben bis zu 2.400 Euro von der Steuer absetzen. Setzt der Alleinerziehende hingegen eine Serviceagentur zur Betreuung der Kinder ein, können 20 Prozent der Ausgaben bis zu 600 Euro von der Steuer abgezogen werden.

Freibeträge für Alleinerziehende
Alleinerziehende erhalten pro Kind ein Kindergeld in Höhe von 1.968 Euro jährlich. Ab dem dritten Kind sind es 2.040 Euro und ab dem vierten Kind sogar 2.340 Euro. Ab einer gewissen Einkommensgrenze ist es für den Alleinerziehenden günstiger, den Kinderfreibetrag in Anspruch zu nehmen. Das Finanzamt überprüft im Rahmen der Einkommensteuererklärung, welche Variante für den Alleinerziehenden günstiger ist.

Kindergeld und Kinderfreibetrag erhalten Alleinerziehende für Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Auch für volljährige Kinder kann es diese Vergünstigungen geben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So erhalten Alleinerziehende auch für volljährige Kinder das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag, wenn sich die Kinder in der Ausbildung befinden und nicht zu hohe eigene Einkünfte haben.

Sind die volljährigen Kinder nicht mehr in der Ausbildung oder älter als 25 Jahre und müssen finanziell unterstützt werden, so können Alleinerziehende bis zu 7.680 Euro als Unterhaltsleistungen in ihrer Steuererklärung geltend machen. Studieren die Kinder auswärts, können Alleinerziehende immerhin noch einen Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro geltend machen. Bei Besuch einer Privatschule können Alleinerziehende 30 Prozent des Schulgeldes als Sonderausgabe absetzen.

Riester-Zulagen für Alleinerziehende
Alleinerziehende erhalten pro Kind eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro pro Jahr, wenn sie einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Für Kinder, die nach 2007 geboren wurden, können sich Alleinerziehende auf eine Kinderzulage von 300 Euro freuen.