Expertenrat zu Betriebsausgabe vor der Gründung
Die erwähnten Kosten als Betriebsausgaben geltend machen können und sollten Sie auch auf jeden Fall tun. Es handelt sich hier um „vorweggenommene Betriebsausgaben“, die jedes Finanzamt anerkennt, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der folgenden Selbstständigkeit stehen.
Unter die „vorweggenommenen Betriebsausgaben“ fallen zum Beispiel auch Honorare für Berater (z.B. Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Steuerberater), Fachliteratur, Fortbildungskosten, Büromaterialien etc.
Um solche Kosten als Betriebsausgaben geltend zu machen, beachten Sie folgende Voraussetzungen:
- Der zeitliche Zusammenhang mit der Selbstständigkeit muss klar sein: Haben Sie z.B. ein Fortbildungsseminar wenige Monate vor der Selbstständigkeit besucht, ist das offensichtlich. Liegt das Seminar allerdings schon mehrere Jahre zurück, ist eine Anerkennung als Betriebsausgabe eher unwahrscheinlich.
- Sie müssen die Kosten durch Belege (ordentliche Rechnungen oder Quittungen) nachweisen können. Dann können Sie sogar jetzt noch einen Vorsteuerabzug vornehmen, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Geben Sie die gezahlten Umsatzsteuerbeträge Ihrer vorweggenommenen Betriebsausgaben dazu in Ihrer Jahresumsatzsteuererklärung an.