Einkommensteuererklärungen 2009 und 2010: Noch mehr Formulare

Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf einstellen, dass im Rahmen der Einkommensteuererklärung noch mehr Formulare ausgefüllt werden müssen.

Einkommensteuererklärung: Neue Anlage Vorsorgeaufwand
Die Finanzämter hatten bereits angekündigt, dass durch das Bürgerentlastungsgesetz ein neues Formular für die Steuererklärung – die Anlage Vorsorgeaufwand – eingeführt wird. 

Einkommensteuererklärung: Änderungen Anlage KAP
Darüber hinaus hat sich auch das Formular für Kapitalerträge (Anlage KAP) durch Anpassungen an die Abgeltungsteuer stark verändert. Das Finanzamt verlangt jetzt deutlich mehr Angaben von den Steuerzahlern.  

Einkommensteuererklärung: Anlage Kind und Anlage N
Neben dem Mantelbogen und der Anlage Vorsorgeaufwand müssen Arbeitnehmerfamilien mit Kindern noch die Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) und das Formular für Kinder – die Anlage Kind – ausfüllen.

Einkommensteuererklärung: Anlage S, G, EÜR
Für Freiberufler gibt es dann noch das Formular Anlage S und Gewerbetreibende müssen das Formular Anlage G ausfüllen. Ferner steht diesem Personenkreis noch das Formular Anlage EÜR zur Verfügung, das auszufüllen ist, wenn keine Bilanz erstellt wird und die Jahreseinnahmen den Betrag von 17.500 Euro übersteigen.

Formulare und Anlagen für die Einkommensteuererklärung

Hauptvordruck

Formular für jede Einkommensteuererklärung. Es enthält die persönlichen Angaben des Steuerpflichtigen, die verschiedenen Einkunftsarten, die Sonderausgaben sowie die außergewöhnlichen Belastungen.

Vereinfachte Steuererklärung

Das Formular zur vereinfachten Steuererklärung können Arbeitnehmer verwenden, wenn nur bestimmte Einnahmen vorliegen und nur die üblichen Ausgaben geltend gemacht werden.

Anlage Kind

In dieser Anlage sind sämtliche Angaben zu den lebenden Kindern zu machen. Für jedes Kind ist der Einkommensteuererklärung ein eigenes Steuerformular Anlage Kind beizufügen.

Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

In diesem Formular zur Einkommensteuererklärung sind alle Angaben in Bezug auf den Arbeitslohn zu machen und die einzelnen Werbungskosten einzutragen.

Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb

 

Diese Anlage dient der Erfassung der Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Bis 2007 wurden diese Angaben zur Einkommensteuererklärung in der Anlage GSE erfasst.

Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit

 

Dieses Steuerformular dient der Erfassung der Einkünfte als Freiberufler bzw. aus selbständiger Arbeit. Diese Angaben zur Einkommensteuererklärung wurden früher ebenfalls in der Anlage GSE erfasst.

Anlage EÜR – Einnahme-Überschuss-Rechnung

 

Dieses Formular zur Einkommensteuererklärung wird verwendet, wenn der Gewinn durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt wird. Bei Einnahmen unter 17.500 Euro pro Jahr akzeptiert das Finanzamt auch eine formlose Gewinnermittlung.

Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen

 

In der Anlage KAP sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen, Beteiligungserträge und die dazugehörigen Werbungskosten einzutragen.

Anlage SO – sonstige Einkünfte

In dieses Formular zur Einkommensteuererklärung sind alle sonstigen Einkünfte (z. B. Unterhaltsleistungen, Abgeordnetenbezüge, Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften etc.) einzutragen.

Anlage R – Einkünfte aus Renten

Anlage für Einkünfte aus Renten und Leistungen aus Altersversorgungsverträgen.

Anlage FW – Förderung des Wohnungseigentums

In diesem Formular können Steuerbegünstigungen für eigengenutzte oder unentgeltlich überlassene Wohnungen im Inland beantragt werden.

Anlage V – Vermietung und Verpachtung

In dieses Formular gehören alle Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die bei der Einkommensteuererklärung von Bedeutung sein können.

Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern

In diese Anlage zur Einkommensteuererklärung gehören alle ausländischen Einkünfte und Steuern. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie aus einem Staat kommen, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht oder nicht.

Anlage Vorsorgeaufwand

Die Anlage Vorsorgeaufwand ist erstmals für die Einkommensteuererklärung 2009 auszufüllen.

Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Dieses Formular enthält sämtliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

Anlage Unterhalt

In dieses Formular der Einkommensteuererklärung sind Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen einzutragen.

Anlage U

Diese Anlage dient der Aufnahme von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten.

Antrag NV-Bescheinigung

Mit diesem Formular kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragt werden.

Durch die zusätzlich verlangten Daten in den zahlreichen Formularen zur Einkommensteuererklärung 2009 und 2010 will das Finanzamt natürlich in erster Linie seine Kontroll- und Vergleichsmöglichkeiten verbessern. Unstimmigkeiten zwischen einzelnen Jahren sollen möglichst per Knopfdruck abgeglichen werden können und Vergleiche mit anderen Unternehmen sind auf elektronischem Weg leicht möglich.