Wie Sie mit Rückstellungen die Bilanz Ihres Unternehmens bereinigen und dadurch optimal Steuern sparen

Rückstellungen verringern den Gewinn Ihres Unternehmens und senken damit die Steuerlast. Kein Wunder also, dass Rückstellungen zu den interessanten Positionen in der Handels- und Steuerbilanz gehören. Allerdings sind die Gestaltungsmöglichkeiten erheblich eingeengt.
Dennoch ist es Ihr legitimes Interesse, alle noch bestehenden Steuerspar-Möglichkeiten auszureizen. Weil Sie sich damit naturgemäß immer wieder in Graubereichen bewegen, ist Streit mit dem Finanzamt vorprogrammiert – fast immer im Anschluss an Betriebsprüfungen.

Wann Sie Rückstellungen bilden müssen bzw. dürfen

Rückstellungen müssen gebildet werden für
  • ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften,
  • im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden,
  • Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden.

Rückstellungen dürfen gebildet werden für

  • unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die nach Ablauf von 3 Monaten im neuen Geschäftsjahr ausgeführt werden,
  • weitere Aufwendungen, die dem abgelaufenen Geschäftsjahr oder früheren Geschäftsjahren zuzurechnen sind und am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher sind.
Betriebsprüfungen: Lassen Sie sich nicht verunsichern
Bei Rückstellungen ist der Zeitpunkt unsicher, zu dem Ihr Unternehmen in Anspruch genommen wird. Gerade diese Ungewissheit gehört zum Wesen der Rückstellungen. Denn bei Rückstellungen ist das Risiko nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zu bewerten. Das gilt in gleichem Maße auch für die Abzinsung, insbesondere wegen der Laufzeit.
Tipp: Erkenntnisse, die Sie nach dem Bilanzstichtag gewonnen haben, dürfen weder bei der Höhe der Rückstellung noch bei der Abszinsung berücksichtigt werden. Unsicherheiten hinsichtlich des Erfüllungszeitpunkts gehen zu Lasten des Finanzamts. Lassen Sie sich deshalb bei einer Betriebsprüfung nicht die zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse vorenthalten.