Nachträglich ein Fahrtenbuch für das Finanzamt ausfüllen

Ein Fahrtenbuch muss korrekt geführt werden. Das funktioniert am einfachsten, indem Sie nach jeder Fahrt einen Eintrag in das Fahrtenbuch machen. Allerdings ist es nicht verboten, ein Fahrtenbuch nachträglich auszufüllen, solange die Einträge korrekt sind. Das ist aber nicht ganz unproblematisch, denn ohne die notwendigen Fakten ist es nicht leicht, die Fahrzeugnutzung zu rekonstruieren.

Die Daten müssen unbedingt plausibel sein

Wenn Sie irgendwelche Fantasiedaten, die Ihnen einen großen steuerlichen Vorteil bringen würden, angeben, bewegen Sie sich auf sehr dünnem Eis. Die zuständigen Mitarbeiter im Finanzamt beschäftigen sich tagtäglich mit Fahrtenbüchern und wissen deswegen sehr genau, wie ein korrekt geführtes Fahrtenbuch aussieht.

Niemand wird Ihnen übel nehmen, wenn Sie versehentlich bei einer Strecke einen Kilometer zu viel oder zu wenig angeben. Aber wenn offensichtlich ist, dass Sie die Daten so angepasst haben, dass Sie einen möglichst hohen finanziellen Vorteil haben, kann dies unter Umständen sehr unangenehme Folgen für sie haben. Auf ein solches Spiel sollten Sie sich auf keinen Fall einlassen.

Eine möglichst realistische Rekonstruktion der Fahrzeugnutzung

Mit dem Terminkalender, einem Routenplaner im Internet und einem halbwegs guten Gedächtnis sollte es möglich sein, ziemlich genau nachzuvollziehen, welche Strecken Sie in den letzten Wochen oder vielleicht sogar Monaten gefahren sind. Allerdings ist es sehr mühsam, auf diese Weise das Fahrtenbuch nachträglich auszufüllen.

Schließlich müssen Sie bei jeder Strecke einzeln prüfen, welche Daten Sie eintragen müssen. Zudem müssen die Daten am Ende auch alle zusammenpassen. Wenn Die Summe der Einzelstrecken beispielsweise ergeben würde, dass Sie einen ganz anderen Kilometerstand im Fahrzeug haben müssten, wäre das ein großes Problem.

Aufwand und Nutzen vernünftig gegeneinander abwägen

Wenn Sie mehrere Monate kein Fahrtenbuch geführt haben, ist vielleicht der Aufwand für das nachträgliche Ausfüllen so groß, dass der finanzielle Nutzen letztlich zu gering ist. In diesem Fall sollten Sie überlegen, ob Sie nicht auf das Fahrtenbuch verzichten und eine pauschale Besteuerung nach der 1-Prozent-Regelung akzeptieren. In jedem Fall sollten Sie diese Option aber mit Ihrem Steuerberater durchsprechen.

Wenn Sie bereits einmal ein Fahrtenbuch abgegeben haben, kann der Steuerberater ohne großen Aufwand abschätzen, wie groß der finanzielle Verlust für Sie wäre. Sie müssen dann entscheiden, ob sich der Aufwand für das nachträgliche Ausfüllen des Fahrtenbuchs lohnt.

Ein Fahrtenbuch grundsätzlich zeitnah ausfüllen

Normalerweise ist es kein Problem, ein Fahrtenbuch zeitnah auszufüllen. Wenn Sie das Fahrtenbuch stets griffbereit im Fahrzeug haben, sollten Sie den minimalen Aufwand, den ein Eintrag erfordert, nicht scheuen. Mit ein bisschen Übung brauchen Sie nicht einmal 1 Minute, um einen korrekten Eintrag zu machen. Der Aufwand vervielfacht sich, wenn Sie plötzlich dazu gezwungen sind, Dutzende oder sogar Hunderte Einträge nachträglich zu machen.

Zudem kann es Ihnen leicht passieren, dass das Finanzamt anhand von Indizien bemerkt, dass Sie die Einträge nicht zeitnah gemacht haben. Dann haben Sie vielleicht sogar dann ein Problem, wenn die Einträge korrekt sind. Das können Sie alles vermeiden, indem Sie jeden Fahrtenbucheintrag ordnungsgemäß nach einer Fahrt vornehmen.