Jahresabschluss: Nutzen Sie diese Checkliste

Die Checkliste zum Jahresabschluss: Das Geschäftsjahr richtig beenden. Unternehmer und Selbständige kennen die Situation: zur Beendigung des vorangegangen Geschäftsjahres wird auch der Jahresabschluss notwendig. Unabhängig davon, ob dieser durch den Steuerberater oder eigenständig durchgeführt wird, hilft diese Checkliste Ihnen den Überblick zu wahren.

Haken Sie einfach jeden erledigten Punkt ab und schaffen Sie sich damit die notwendige Übersicht.

1. Auftrag erteilt und bestätigt

Geben Sie den Jahresabschluss in die Hände von Experten, sollten Sie sich vergewissern, dass die Übergabe fristgerecht erfolgt und die Annahme des Auftrages bestätigt wird. Unter Umständen müssen Sie dafür notwendige Daten aus vorangegangen Buchhaltungen übergeben, wenn diese nicht im gleichen Hause erfolgten. Hierzu wird üblicherweise der Datev-Verlauf mit entsprechender Schlüsselung eingesetzt. Nähere Informationen dazu gibt es direkt beim Ansprechpartner.

2. Umsatzsteuervoranmeldungen deklarieren

Unternehmen und umsatzsteuerpflichtige Freiberufler müssen ihre Umsatzsteuervoranmeldungen deklarieren, beziehungsweise diese dem Steuerbüro übergeben, sofern dieses die Anmeldungen nicht im laufenden Jahr durchgeführt hat. Zur Ermittlung bisheriger Voranmeldungen werden die Übertragungsprotokolle benötigt. Diese sollten gesammelt und dann gebündelt eingesetzt beziehungsweise dem beauftragten Steuerbüro übergeben werden. Die Umsatzsteuervoranmeldungen für den Jahresabschluss zu erfassen ist elementar.

3. Verträge und wichtige Dokumente sammeln

Ebenfalls elementar sind Verträge, die im laufenden Jahr abgeschlossen worden und das Unternehmen als solches betreffen. Diese müssen entweder im Original oder als Kopie zusammengetragen und archiviert werden. Auch sie sind für einen erfolgreichen Jahresabschluss notwendig, da sie Zu- und Abgänge dokumentieren und zugleich als Nachweis eingesetzt werden können.

Ob es sich dabei um Kopien oder Originale handelt, ist anfänglich erst einmal egal. Ein Original wird unter Umständen nur dann notwendig, wenn es zu Widersprüchen oder der Notwendigkeit eines Beweises kommt.

4. Saldenbestätigungen zusammentragen

Auch Saldenbestätigungen einer Bank, beispielsweise über die Kontoauszüge, werden für Darlehens- und Geschäftskonten erforderlich. Auch Salden von weiterführenden Konten im Unternehmen, zum Beispiel der Kasse, müssen in entsprechender Dokumentation für einen Jahresabschluss vorliegen. Die Dokumente reichen als pdf-Datei, beziehungsweise in Form eines digitalen Kontoauszugs. Wenn mit Kreditoren oder Debitoren gearbeitet wird, ist eine Abstimmungsliste zur Transparenz ein hilfreiches Instrument.

5. Spendenbescheinigungen

Beteiligt sich ein Unternehmen an Spendenaktionen oder spendet in Eigenregie, sollte dies ebenfalls nachgewiesen werden, um die daraus resultierenden Steuervorteile zu erhalten. Solang der Spendenbetrag die Grenze von 100 Euro nicht überschreitet, reicht der Nachweis in Form des Kontoauszugs (auch als Kopie).

Sofern der Betrag die 100 Euro aber übersteigt, muss eine Spendenbescheinigung im Original vorliegen. Diese wird durch das Unternehmen, beziehungsweise den Verein ausgestellt, an den die Spende übermittelt wurde. Zu beachten ist hier, dass diese tatsächlich im Original vorliegen muss – eine Kopie ist in diesem Fall nicht ausreichend.

6. Steuerbescheinigungen zusammentragen

Auch bereits erfolgte Steuerbescheinigungen, zum Beispiel über das Bankguthaben oder von anderen Kreditinstituten, sind für den Jahresabschluss notwendig und sollten daher zusammengetragen werden.

Diese Bescheinigungen werden beim Abschluss noch einmal zusätzlich in entsprechender Form verbucht. Steuerberater, die damit beauftragt werden, benötigen diese Dokumente in aller Regel in originaler Form, weshalb eine Kopie nicht ausreichend ist.

7. Anlagevermögen richtig verbuchen

Wurde im laufenden Geschäftsjahr neues Anlagevermögen dem Unternehmen zugeführt, sollte dieses natürlich entsprechend nachgewiesen werden, um auch die steuerlichen Vorteile der Anschaffung zu erhalten. Dafür sind Rechnungskopien notwendig, die zum Zeitpunkt des Kaufes ausgestellt wurden. Abgänge des Anlagevermögens sind gesondert zu notieren, wobei hier besonders der erzielte Erlös und das Datum eine entscheidende Rolle spielen.

8. Vollständigkeitserklärung

Mit der Vollständigkeitserklärung erklärt sich der Unternehmer der Vollständigkeit verpflichtet. Er hat also alle notwendigen Unterlagen vollständig und in bestem Wissen übermittelt. Diese Erklärung muss unterzeichnet werden und markiert den letzten Akt des Jahresabschlusses.