Verbindlichkeiten im IFRS-Abschluss: Definition

Verbindlichkeiten werden im IFRS-Abschluss zusammen mit den Rückstellungen unter den liabilities erfasst. Unterschiede zur deutschen Rechnungslegung müssen Sie nicht nur im Hinblick auf den Ausweis beachten, sondern auch bei der Bewertung von Verbindlichkeiten.

Nach den Vorschriften der IFRS werden auf der Passivseite der Bilanz neben dem Eigenkapital die Schulden als Fremdkapital erfasst. Schulden sind gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens aus Ereignissen der Vergangenheit. Bei ihrer Erfüllung fließen voraussichtlich Ressourcen aus dem Unternehmen ab, die einen wirtschaftlichen Nutzen verkörpern. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, ist eine Bilanzierung von Verbindlichkeiten im IFRS-Abschluss ausgeschlossen.

Erfassen Sie Rückstellungen und Verbindlichkeiten im IFRS-Abschluss als liabilities
Verbindlichkeiten werden zusammen mit den Rückstellungen unter dem Begriff "liabilities" erfasst. Sowohl Verbindlichkeiten als auch Rückstellungen sind damit bilanzierungsfähige Schulden. Allerdings sind Rückstellungen bezüglich der Fälligkeit und Höhe der Schuld ungewiss.

Finanzielle Verbindlichkeiten im IFRS-Abschluss
Finanzielle Verbindlichkeiten im IFRS-Abschluss sind vertragliche Verpflichtungen, flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert an ein anderes Unternehmen abgeben zu müssen. Sie sind Teil der Finanzinstrumente des Unternehmens

Bilanzielle Behandlung von Verbindlichkeiten im IFRS-Abschluss
Für ihre bilanzielle Behandlung von Verbindlichkeiten müssen Sie im IFRS-Abschluss die Vorschriften in IAS 32 und IAS 39 beachten.

Beachten Sie diese Besonderheit bei der Bilanzierung von Verbindlichkeiten im IFRS-Abschluss: Die Definition von Verbindlichkeiten hat im IFRS-Abschluss zur Folge, dass zum Beispiel Steuerschulden oder Sozialabgaben keine Finanzinstrumente darstellen, da sie auf einem gesetzlichen und/oder hoheitlichen Akt basieren.