Substanzerhaltung: Merkmale und Konzept

Beim Konzept der Substanzerhaltung ist es für eine Vermögenserhaltung erforderlich, dass die anfangs vorhandenen Vermögensgegenstände in unveränderten Mengen erhalten bleiben oder aber die vorhandenen Geldbeträge in einem solchen Ausmaß zur Verfügung stehen, um eine Wiederbeschaffung zu ermöglichen.

Nach dem Konzept der Substanzerhaltung wird als Gewinn nur der Teil der Erlöse angesehen, der über die zur Wiederbeschaffung der eingesetzten Produktionsfaktoren benötigten Beträge hinaus erzielt wird. Diese Grundannahmen haben schnell Anerkennung gefunden, allerdings auch dazu geführt, dass sich zahlreiche unterschiedliche Substanzerhaltungskonzepte entwickelt haben, wie zum Beispiel das von Heinrich Sommerfeld in seiner sogenannten eudynamischen Bilanz vertretene Prinzip der qualifizierten Substanzerhaltung.

Konzept der qualifizierten Substanzerhaltung
Sommerfeld stellt mit seinem Konzept zur qualifizierten Substanzerhaltung die Forderung, dass die Geschäftsleitung zum "Wohle des Ganzen" ständig mit der "sozialen und technischen Entwicklung mitzugehen" hat.

Hinweis: Da Stillstand in Wirtschaftsleben häufig schon Rückschritt bedeutet, reicht es bei der qualifizierten Substanzerhaltung nicht aus, lediglich die Substanz zu erhalten. Vielmehr muss die Substanz nach diesem Konzept – entsprechend dem allgemeinen Wachstum – ausgeweitet werden. Diese Annahme der qualifizierten Substanzerhaltung lässt sich am Beispiel von Maschinen relativ einfach nachvollziehen.

Wenn Sie beispielsweise nach 10 Jahren eine alte Maschine durch eine neue Maschine ersetzen, werden Sie deutliche Leistungsunterschiede feststellen. Allerdings wird die neue Maschine häufig auch teurer als die alte Maschine sein.

Gewinnausschüttungen an die Eigentümer dürfen beim Konzept der qualifizierten Substanzerhaltung daher nur insoweit vorgenommen werden, wie die restlichen Vermögenswerte ausreichen, die Anfangssubstanz im notwendigen Umfang auszuweiten.

Beurteilung der Substanzerhaltungs-Konzepte
Zur Beurteilung der verschiedenen Konzepte der Substanzerhaltung wäre es erforderlich, dass man hinreichend klar darlegt, welche konkreten Ziele man der Bilanzierung und Gewinnermittlung zuweist.

Eine solche Konkretisierung über die Zielvorstellung wird allerdings häufig nicht vorgenommen, sodass man bei der Beurteilung der Konzepte zur Substanzerhaltung auf eigene Interpretation angewiesen ist. Geht man von der heute wohl eher als fragwürdig empfundenen Vorstellung der  sommerfeldschen Rolle von Unternehmungen aus, so läuft sein Ansatz darauf hinaus, die Ausschüttungsmöglichkeiten stark einzugrenzen.

Hinweis: Der beim Konzept der Substanzerhaltung restriktiv ermittelte Gewinn kann in der Regel nicht als Ausgangsbasis für die Prognose des zukünftigen Erfolgs herangezogen werden.

Auch der Gläubigerschutz kann eine derartige Reduzierung der Ausschüttungsmöglichkeiten nicht rechtfertigen. Schließlich muss man auch die Eignung des nach dem Konzept der qualifizierten Substanzerhaltung ermittelten Gewinns als Steuerbemessungsgrundlage stark in Zweifel ziehen.