Steuern beeinflussen die nationale Standortwahl

Die durch die Gemeinden festgesetzten Hebesätze zur Gewerbesteuer sowie zur Grundsteuer A und B schwanken extrem stark. Daher beeinflussen auch steuerliche Gesichtspunkte zunehmend die nationale Standortwahl vieler Unternehmen. Lesen Sie hier, was Sie beim Thema Steuern daher bei Ihrer Standortwahl beachten müssen.

Der durchschnittliche Hebesatz für die Gewerbesteuer lag in Deutschland im Jahr 2011 bei 392 Prozent und damit um zwei Prozentpunkte höher als im Vorjahr (390 Prozent).

Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ergaben sich bei den durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesätzen in den Bundesländern gegenüber dem Vorjahr Veränderungen zwischen einer Abnahme um sieben Prozentpunkte für Hessen bis zu einer Zunahme um 18 Prozentpunkte für Thüringen.

Insgesamt liegen die Hebesetze für die Gewerbesteuer sehr weit auseinander, sodass Steuern zunehmend die nationale Standortwahl beeinflussen.

Steuern beeinflussen zunehmend die nationale Standortwahl

Die durch die Gemeinden festgesetzten Hebesätze zur Gewerbesteuer sowie zur Grundsteuer A und B entscheiden in einem nicht unerheblichen Umfang über die steuerliche Belastung der Unternehmen. Es bietet sich daher an, in die Standortwahl auch steuerliche Gegebenheiten mit zu berücksichtigen.

Natürlich tritt das Problem der Standortwahl häufig nur bei einer Unternehmensgründung auf, denn bei vielen Unternehmungen bleibt die einmal getroffene Wahl über die gesamte Lebensdauer bestehen. Wenn aber eine Standortverlegung einmal erforderlich werden sollte – wie beispielweise dir vorhandenen Räumlichkeiten nicht mehr ausreichen – so beziehen Sie auch steuerliche Gesichtspunkte in Ihre Entscheidung mit ein.

Auch die Grundsteuer beeinflusst die nationale Standortwahl

Bei der Grundsteuer A, die bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, lag der Hebesatz im Jahr 2011 bei durchschnittlich 306 Prozent und damit sechs Prozentpunkte über dem Wert von 2010. Die durchschnittlichen Werte schwanken hier zwischen 150 Prozent (Berlin) und 354 Prozent (Niedersachsen).

Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B (für Grundstücke) ist bundesweit für das Jahr 2011 um neun Prozentpunkte gegenüber 2010 angestiegen und liegt nun bei 418 Prozent. Die Werte schwanken hier zwischen 353 Prozent (Saarland) und 810 Prozent (Berlin).

Meine Empfehlung: Die steuerliche Belastung Ihres Unternehmens wird durch die Grundsteuer und insbesondere die Gewerbesteuer stark beeinflusst. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Standortentscheidung daher auch die anfallenden Steuern.