Die statische Bilanzauffassung

Die statische Bilanzauffassung lässt sich dadurch kennzeichnen, dass sie den Schwerpunkt ihrer Betrachtungsweise auf eine Gegenüberstellung der Vermögens- und Schuldbestände zum Bilanzstichtag legt. Dies ist allerdings mit einigen Nachteilen verbunden.

Die statische Bilanzauffassung hat ihren Ausgangspunkt bereits im 19. Jahrhundert. Nach der statischen Bilanzauffassung haben Bilanzen insbesondere das vorhandene Vermögen auszuweisen.

Das Schuldendeckungskapital bei der statischen Bilanzauffassung

Der vorrangige Bilanzzweck liegt nach der statischen Bilanzauffassung darin, Informationen darüber zur Verfügung zu stellen, inwieweit das vorhandene Vermögen zur Abdeckung der Verbindlichkeiten ausreicht (sogenanntes Schuldendeckungspotenzial).

Das Schuldendeckungspotenzial ist nach der statischen Bilanzauffassung ein Indikator dafür, in welcher Höhe dem Unternehmen die Rückzahlung von Verbindlichkeiten notfalls durch den Verkauf des Vermögens möglich ist.

Zu den bekanntesten Vertretern der statischen Bilanzauffassung zählen zum Beispiel R. Fischer, H. Rehm oder Hermann Veith Simon. Ferner findet man Vorstellungen der statischen Betrachtungsweise in einer Reihe von Urteilen des Reichsoberhandelsgerichtes (ROHG).

Neuere statische Ansätze zur Bilanzauffassung

Im weiteren Verlauf der bilanztheoretischen Diskussion trat die primäre Ausrichtung auf das Schuldendeckungspotenzial etwas in den Hintergrund. Nach der neueren statischen Bilanzauffassung wurde der Bilanzzweck etwas allgemeiner darin gesehen, den Informationsempfänger nicht nur über die absolute Höhe von Vermögen und Schulden zu informieren.

Hinweis: Kapitalgeber und Geschäftsleitung sollen nach den neuen Ansätzen der statischen Bilanzauffassung detaillierte Informationen über die Struktur und Zusammensetzung des Vermögens und der Schulden erhalten, da sie sich nur so ein genaues Bild über die gesamte wirtschaftliche Situation des Unternehmens machen können.

Die neueren statischen Ansätze zur Bilanzauffassung lassen sich zusammenfassend durch das Bemühen kennzeichnen, durch eine geeignete Gliederung der Bilanzpositionen zu veranschaulichen, welche Bedeutung einzelnen Vermögensteilen im Hinblick auf den betrieblichen Leistungsprozess zukommt.

Vertreter der neueren Sichtweise

Bekannte Vertreter der neueren statischen Bilanzauffassung sind zum Beispiel H. Heinrich Nicklisch und Walter Le Coutre mit seiner sogenannten "totalen Bilanz".

Meine Empfehlung: Als Besonderheit der Gliederungskonzepte von Nicklisch und Le Coutre können Sie festhalten, dass einzelne Vermögensgegenstände je nach den ihnen zugedachten Verwendungszwecken zu unterschiedlichen Gruppen zusammengefasst werden.

Bewertungskonzepte der statischen Bilanzauffassung

Bei der statischen Bilanzauffassung orientieren Sie sich bei der Bewertung der Vermögensgegenstände an deren Veräußerungspreisen. Allerdings gelangt man bei der Ermittlung dieses Wertes unter Umständen zu ganz verschiedenen Ergebnissen.

In Abhängigkeit davon, welche Rahmenbedingungen Sie für die hypothetische Veräußerung unterstellen, können Sie sehr unterschiedliche Veräußerungspreise erhalten:

  • Bei einer Zerschlagung des Unternehmens müssen sämtliche Vermögensgegenstände in einem relativ kurzen Zeitraum einzeln veräußert werden. Da es sich hierbei quasi um einen "Notverkauf" handelt, sind die Verkaufspreise in der Regel sehr niedrig. Damit ist auch der Bewertungsansatz nach der statischen Bilanzauffassung ebenfalls niedrig.
  • Bei einer Fortführung des Unternehmens können Sie demgegenüber für Ihre Vermögensgegenstände unter normalen Marktbedingungen auch normale Preise erzielen. Damit fällt das zur Schuldendeckung zur Verfügung stehende Vermögen natürlich sehr viel höher aus. Der Bewertungsansatz ist vergleichsweise hoch.

Meine Empfehlung: Sie orientieren sich in der Praxis am besten am sogenannten "allgemeinen Verkehrswert". Hierunter ist der Einzelveräußerungspreis zu verstehen, der ohne die besonderen Begleitumstände eines Notverkaufs zu erwarten wäre.