Sparen Sie Kosten mit dem gerichtlichen Mahnverfahren

Drücken auch bei Ihnen säumige Kunden auf die Liquidität Ihres Unternehmens? Dann können Sie sich in diesem Beitrag über die Möglichkeiten des gerichtlichen Mahnverfahrens informieren. Denn die Kosten halten sich hier in Grenzen.

Das gerichtliche Mahnverfahren können Sie heute sehr einfach nutzen, um innerhalb kürzester Zeit ohne hohe Kosten an Ihr Geld zu kommen. Allein bei den Gerichtskosten können Sie beim gerichtlichen Mahnverfahren im Vergleich zur Klageerhebung bis zu 83 % Kosten sparen.

Nutzen Sie das gerichtliche Mahnverfahren, um Kosten zu sparen

Anträge für einen Mahnbescheid können Sie auch bei hohen Forderungen selbst stellen. Da Sie sich nicht durch einen Anwalt vertreten lassen müssen, sparen Sie beim gerichtlichen Mahnverfahren noch einmal erheblich Kosten. Bedenken Sie: Mögen Ihre Forderungen auch begründet sein, Sie haben dennoch allen Grund, Ihre Kosten gering zu halten.

Darum sollten Sie Ihre Kosten durch das gerichtliche Mahnverfahren reduzieren

Wenn sich Ihr Kunde in Zahlungsverzug
befindet, muss er zwar die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren –
einschließlich des Gerichtskostenvorschusses – grundsätzlich übernehmen.
Ist er hierzu allerdings nicht in der Lage, bleiben Sie auf Ihren
Kosten sitzen. Und auch wenn Sie diese Kosten als Betriebsausgaben
absetzen können, gilt immer noch der Grundsatz: "Jeder ersparte Euro ist
ein guter Euro".

Wie Sie einen Mahnbescheid sehr schnell stellen können

Häufig gilt das gerichtliche Mahnverfahren als bürokratisch. Viele Unternehmen glauben, dass entsprechende Anträge aufwendig manuell ausgefüllt werden müssen. Diese Zeiten sind allerdings längst vorbei. Natürlich geht es auch heute nicht ohne Anträge. Aber diese können Sie im automatisierten Verfahren stellen. Zudem bieten Ihnen die meisten Gerichte sogar unterschiedliche Antragsmöglichkeiten.

Das Angebot reicht beim gerichtlichen Mahnverfahren vom Barcode-Antrag über einen Online-Antrag bis hin zum elektronischen Datenaustausch. So können Sie heute schnell und kostengünstig zu einem Mahnbescheid kommen. Eine weitere Zeit- und Arbeitsersparnis ergibt sich für Sie dadurch, dass alle Bundesländer zentrale Anlaufstellen für Mahnbescheidsanträge eingerichtet haben. Das beschleunigt die Bearbeitung noch einmal ganz erheblich.

Profitieren Sie von einfachen formalen Voraussetzungen

Wenn Sie Ihre berechtigten Forderungen über das gerichtliche Mahnverfahren geltend machen wollten, prüft das Gericht lediglich, ob die formalen Voraussetzungen für den Erlass eines Mahnbescheids vorliegen. Ob die Forderung begründet ist, wird hingegen nicht geprüft.

Ihr Kunde kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Geschieht dies innerhalb von zwei Wochen, kommt es zur Verhandlung vor Gericht – und auch erst dann werden die Gerichtskosten fällig, die sonst schon bei einer Klageerhebung zu zahlen wären.

Auf diesem Weg riskieren Sie beim gerichtlichen Mahnverfahren keine unnötigen Kosten

Wenn Ihr Kunde es versäumt, den Widerspruch fristgerecht einzulegen oder verzichtet er bewusst darauf, ergeht auf Ihren Antrag hin ein Vollstreckungsbescheid. Gegen diesen Vollstreckungsbescheid kann Ihr Kunde innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Geschieht dies, geht das Verfahren in ein reguläres Gerichtsverfahren über.

Achtung: Häufig wird gegen einen solchen Vollstreckungsbescheid kein Einspruch eingelegt. Dann hat ein solcher Bescheid dieselbe Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil – mit dem einzigartigen Vorteil für Sie, dass Ihnen bis dahin nur ein Bruchteil der Kosten entstanden ist, die bei Klageerhebung angefallen wären. 

Praxis-Tipp: Weitere detaillierte Informationen zum Mahnverfahren finden Sie unter www.mahngerichte.de. Auf dieser Seite haben Sie auch die Möglichkeit, direkt einen Mahnantrag zu stellen.