So können Sie Ihre Personalkosten effizient gliedern

Welche Form der Gliederung von Personalkosten in Ihrem Unternehmen sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Branchenzugehörigkeit, Unternehmensgröße, Anzahl der Mitarbeiter und weiteren Gesichtspunkten ab. Erfahren Sie daher mehr, wie Sie Ihre Personalkosten effizient gliedern können

Personalkosten werden vor allem in der Lohn- und Gehaltsabrechnung erfasst. Aus den vom Steuerberater oder in eigener Regie erstellten Lohn- und Gehaltsabrechnungen gehen nicht nur die Bruttogehälter hervor, sondern auch die Beträge, die von Arbeitnehmern und vom Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger abzuführen sind. Allerdings können der Lohn- und Gehaltsabrechnung nicht alle Personalkosten entnommen werden. Angaben zu Weiterbildungskosten, Pensionsrückstellungen etc. finden Sie im Rechnungswesen.

Personalkosten gliedern

Nachdem alle relevanten Daten über die im Unternehmen angefallenen Personalkosten zur Verfügung stehen, werden diese nach zweckmäßigen Gesichtspunkten gegliedert. Um Personalkosten entsprechend gliedern zu können, spielen Branchenzugehörigkeit, Unternehmensgröße, Anzahl der Mitarbeiter und weitere Gesichtspunkte eine Rolle. Ein Mindestgliederungsschema wird aber immer die folgenden Personalkostenarten aufweisen:

  • Bruttolöhne/Bruttogehälter für geleistete Anwesenheitszeiten
  • Bruttolöhne/Bruttogehälter für Ausfallzeiten wie Feiertage, Krankheit, Urlaub etc.
  • Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteile)
  • Kosten für die betriebliche Altersversorgung
  • Weiterbildungskosten
  • Kosten für Sozialeinrichtungen

Alle oben angeführten Personalkosten können beliebig feiner aufgegliedert werden. So können beispielsweise für die erste Position auch detailliert die Bruttolöhne/Bruttogehälter, die Zuschläge (Feiertagszuschläge, Nachtschichtzuschläge etc.), Zulagen, Prämien etc. erfasst und aufgegliedert werden.

Wenn Sie die Personalkosten feiner gliedern wollen…

Eine feinere Gliederung der Sozialversicherungsbeiträge würde die Arbeitgeberanteile zur Krankenversicherung, zur Rentenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung erfassen. Hinzu kämen noch die Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

Zu den weiteren Personalnebenkosten gehören Beiträge für vermögenswirksame Leistungen, die Schwerbehindertenabgabe, das Mutterschaftsgeld, zusätzliches Urlaubsgeld usw.

Je nach Umfang der Personalkosten können auch folgende Kosten separat erfasst werden: Weiterbildungskosten, Kosten für das betriebliche Vorschlagswesen, Kosten für soziale Einrichtungen, sonstiger freiwilliger Aufwand, Recruitingkosten und Kosten für Personalfreisetzungen (Abfindungen etc.).

Gliederung der Personalkosten für die Kostenrechnung

Für die Kostenrechnung ist nicht nur eine zweckbezogene Erfassung und Gliederung der Personalkosten erforderlich. Vielmehr kommt es in der Kostenrechnung noch darauf an, zwischen dem neutralen und betriebsbedingten Personalaufwand zu unterscheiden. Außerdem kommt es in der Kostenrechnung – noch viel mehr als im Finanz- und Rechnungswesen – darauf an, zwischen betriebsfremden, periodenfremden und außerordentlichen Personalkosten zu differenzieren und die Personalkosten periodengerecht zuzuordnen.

So wird beispielsweise in produzierenden Unternehmen bei den Personalkosten zwischen Fertigungslöhnen und Hilfslöhnen unterschieden. Diese Unterscheidung ist deshalb so wichtig, weil es sich bei den Fertigungskosten um Einzelkosten und bei den Hilfslöhnen um Gemeinkosten handelt.

Kalkulatorischen Personalkosten gliedern

Zu den in der Kostenrechnung zu berücksichtigenden Personalkosten gehört auch der kalkulatorische Unternehmerlohn.