So berücksichtigen Sie Bestandsveränderungen im Jahresabschluss

Bestandsveränderungen ergeben sich beim Jahresabschluss aus den gegenüber der Vorperiode abweichenden Endbeständen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen. Sie werden in einer separaten GuV-Position erfasst.

Bestandsveränderungen ergeben sich aus dem Vergleich der Endbestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen zu den Endbeständen der Vorperiode.

Arten von Bestandsveränderungen

Als Bestandsveränderungen können sich Bestandserhöhungen oder Bestandsminderungen ergeben. Bestandserhöhungen basieren auf aktivierten Leistungen des Unternehmens, denen entsprechende Aufwendungen zugrunde liegen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst sind. Zum Ausgleich wird diesem Aufwand die Bestandserhöhung als Leistung ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung gegenübergestellt. Somit kommt der Bestandserhöhung eine ertragserhöhende Wirkung zu.

Bestandsveränderungen: Minderungen im Bestand

Bei Bestandsminderungen verhält es sich genau umgekehrt. Sie sind gewissermaßen als zusätzliche Aufwendungen zu interpretieren.

Lässt sich der Bestandsabbau darauf zurückzuführen, dass aus früheren Geschäftsjahren stammende Erzeugnisse veräußert wurden, wird den bereits gebuchten Umsatzerlösen der entsprechende Aufwand gegenübergestellt. Resultiert die Bestandsverminderung aus sonstigen mengenmäßigen Abgängen (z. B. Schwund, Verschrottung) oder aus wertmäßigen Abschlägen (Abschreibungen) ist die entsprechende aufwandsmäßige Berücksichtigung in der Gewinn- und Verlustrechnung ebenfalls sicher zu stellen.