So berechnen Sie die Abfindung eines Mitarbeiters vor der Kündigung

Für einen Unternehmer sind Kündigungen immer unangenehm. Aber manchmal gibt es Situationen, in denen ein Mitarbeiter entlassen werden muss. Problematisch wird dies allerdings, wenn der Mitarbeiter ein Arbeitsverhältnis hat, das mit einem starken Kündigungsschutz verbunden ist. Aus praktischen Gründen ist es deswegen empfehlenswert, eine gütliche Einigung in Form einer Abfindung zu vereinbaren.

Eine Abfindung ist preiswerter als eine Kündigung

Eine Abfindungszahlung kann relativ hoch sein. Im Internet gibt es Abfindungsrechner, mit denen Sie eine angemessene Abfindung berechnen können. Letztlich liegt es aber ganz bei ihnen, welches Angebot Sie Ihrem Mitarbeiter machen. Maßgeblich sollte dabei sein, dass Sie am Ende finanziell besser dastehen als bei einer Kündigung.

Dabei sollten Sie vom ungünstigsten Fall ausgehen, denn wenn ein Arbeitnehmer in einer günstigen rechtlichen Position ist, kann er Sie vor ein Arbeitsgericht bringen. Dann müssen Sie am Ende nicht nur die Gerichtskosten und die Anwaltskosten bezahlen, sondern unter Umständen auch noch eine Abfindung leisten.

Deswegen ist es viel klüger, mit einer großzügigen Abfindung dafür zu
sorgen, dass ein Mitarbeiter freiwillig seinen Arbeitsplatz verlässt.
Das erste Angebot sollten Sie so gestalten, dass Sie noch etwas
Spielraum haben. Wenn Ihr Mitarbeiter clever ist oder einen guten
Berater hat, wird er nicht gleich das erste Abfindungsangebot
akzeptieren.

Deswegen sollten Sie nicht gleich an das Limit gehen.
Ebenso unklug wäre es aber, ein sehr schlechtes Abfindungsangebot
vorzulegen. Das könnte Ihren Mitarbeiter dazu provozieren, die Abwendung
prinzipiell abzulehnen. Dann bleibt Ihnen gar keine andere Wahl mehr,
als auf die Kündigung zu verzichten oder den unangenehmen Rechtsweg zu
gehen.

Ein vernünftiges Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen

Wenn Sie einen Mitarbeiter entlassen möchten, haben Sie einen guten Grund. Wenn dann auch noch eine Abfindung infrage kommt, muss der Mitarbeiter schon eine Weile in Ihrem Unternehmen sein. Selbst wenn der Mitarbeiter wegen schwacher Leistung oder ähnlicher Probleme entlassen werden soll, sollten Sie ein vernünftiges Gespräch mit dem Betroffenen führen, in dem Sie die Sachlage nüchtern schildern. In den meisten Fällen werden Sie gute Gründe anführen können, warum der Mitarbeiter nicht mehr im Unternehmen bleiben kann. Keinesfalls sollten Sie aber beleidigend oder herablassend auftreten, denn immerhin verliert der Mitarbeiter früher oder später seinen Arbeitsplatz.

Abfindungszahlungen schonen das Betriebsklima

Wenn Sie Kündigungen aussprechen, ist das nicht gut für das Betriebsklima. Auch wenn Mitarbeiter eine Abfindung bekommen und das Unternehmen verlassen, kann dies Unruhe auslösen. Insgesamt sind solche Trennungen aber besser für eine Firma, denn auch wenn die Mitarbeiter nicht ganz freiwillig gehen, gibt es doch eine einvernehmliche Lösung.

Damit zeigen Sie auch den anderen Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen, dass Sie nicht über Leichen gehen, bloß weil es dem Unternehmen schlecht geht oder ein Mitarbeiter nicht seine optimale Leistung gebracht hat. Langfristig sind vernünftig ablaufende Trennungen in Kombination mit Abfindungszahlungen immer eine bessere Wahl als Kündigungen, die letztlich für Sie und die betroffenen Mitarbeiter nur Nachteile haben.