Personalkosten in der Kostenrechnung

Bei den Personalkosten ist für die Kostenrechnung eine Trennung zwischen neutralem und betriebsbedingtem Personalaufwand erforderlich. Zu berücksichtigen ist ferner der kalkulatorische Unternehmerlohn.

Damit betriebsfremde, periodenfremde und außerordentliche Personalaufwendungen erst gar nicht in die Kostenrechnung gelangen, ist eine Trennung zwischen neutralem Personalaufwand und betriebsbedingten Personalkosten erforderlich.

Traditionelle Unterscheidung bei den Personalkosten

In der Kostenrechnung ist – zumindest in Produktionsunternehmen – bei den Personalkosten eine Unterscheidung zwischen Fertigungslöhnen und Hilfslöhnen erforderlich. Fertigungslöhne stellen Personalkosten dar, die unmittelbar für die Herstellung der Produkte anfallen. Diese Personalkosten werden daher z. B. bei der Vollkostenrechnung den Kostenträgern (Produkte) als Einzelkosten direkt zugerechnet. Außerdem dienen Fertigungslöhne in Produktionsunternehmen häufig als Basis für die Gemeinkostenschlüsselung.

Demgegenüber werden Personalkosten, die Hilfslöhne darstellen und daher nur mittelbar für die Produktion anfallen, als Gemeinkosten durch Schlüsselung auf die Kostenträger umgelegt.

In der Kostenrechnung werden nicht nur die Personalkosten für angestellte Mitarbeiter, sondern auch der kalkulatorische Unternehmerlohn berücksichtigt.

Personalkosten in der Kostenartenrechnung

Schon aufgrund ihrer absoluten Höhe sind im Rahmen der Kostenartenrechnung die Personalkosten sehr detaillierte zu erfassen und zu gliedern.

In der Regel wird sich eine entsprechende Aufteilung der Personalkosten auf Unterlagen der Lohn- und Gehaltsabrechnung stützen. Demgegenüber bekommt man für bestimmte Personalkosten (Personalkosten für die betriebliche Altersversorgung, soziale Einrichtungen etc.) die Informationen aus der Kostenrechnung bzw. Finanzbuchhaltung.

Personalkosten in der Kostenstellenrechnung

Da die Kostenstellenrechnung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitskontrolle eingesetzt wird, wird man auf eine detaillierte Analyse von Kostenstellen mit geringen Personalkosten verzichten und sich auf Betriebsbereiche mit hohem Personalkosteneinsatz konzentrieren.

Abgesehen Fertigungslöhnen werden Personalkosten durch Umlagen und Schlüsselung auf Kostenträger verrechnet. Solche Kosten lassen sich aber als Kostenträger-Gemeinkosten aber in der Regel zumindest einzelnen Kostenstellen direkt zurechnen. Personalkosten, für die eine direkte Zuordnung ausnahmsweise nicht möglich ist, lassen sich durch geeignete Schlüsselgrößen im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung und des BAB auf die einzelnen Kostenstellen verrechnen.

Personalkosten in der Kostenträgerrechnung

Eine Unterteilung zwischen Einzel- und Gemeinkosten ist auch im Rahmen der Kostenträgerrechnung erforderlich. Für Personalkosten, die den Kostenträgern nicht unmittelbar zugerechnet werden können, ist eine Verteilung über entsprechende Schlüsselgrößen erforderlich.