Neuer Begriff der Überschuldung bis 2013 verlängert

Der Bundesrat hat einer erneuten Änderung der Insolvenzordnung zugestimmt. Hierdurch wird die ursprünglich bis Ende 2010 befristete Änderung des Begriffs der Überschuldung um drei Jahre verlängert.

Bisheriger Begriff der Überschuldung
Der Begriff der Überschuldung wurde in der am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung (InsO) kodifiziert. Gemäß dem in § 19 der InsO definierten Begriff der Überschuldung war die Pflicht, einen Insolvenzantrag für juristische Personen zu stellen, dann gegeben, wenn sich aus einem nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen erstellten Überschuldungsstatus eine Überschuldung ergab.

Neuer Begriff der Überschuldung
Mit der zunächst bis zum 31. Dezember 2010 gültigen Fassung des Begriffs der Überschuldung ist ein Überschuldungsstatus dann nicht zu erstellen (und damit kein Insolvenzantragsgrund aufgrund von Überschuldung gegeben), wenn die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.

Mit dieser Auslegung des Begriffs der Überschuldung bekommt die Fortführungsprognose eine ganz zentrale Relevanz. Dies ist insbesondere deshalb von großer Bedeutung, weil es an einer eindeutigen Definition bisher fehlt.

Fortführungsprognose bei Überschuldung
Von einer positiven Fortführungsprognose wird man in der Regel ausgehen können, wenn die Finanzierung des Unternehmens mindestens 18 Monate gesichert ist und das Unternehmen spätestens gegen Ende dieses Betrachtungszeitraums stabile positive Erträge und einen stabilen positiven Cash-Flow ausweist .

Begriff der Überschuldung ab 01. Januar 2011
Damit stellte sich bisher allerdings die Frage, wie zu verfahren wäre, wenn ein Unternehmen nach dem 31. Dezember 2010 und dem dann wieder geltenden Begriff der Überschuldung immer noch überschuldet wäre und damit zum Jahreswechsel voraussichtlich wieder insolvenzantragspflichtig würde.

Neuer Überschuldungsbegriff bis 2013
Jetzt hat der Bundesrat der Verlängerung des neuen Überschuldungs-Begriffs bis Ende 2013 zugestimmt und damit die Beantwortung dieser Frage bis zum Ende des Jahres 2013 hinausgeschoben.