Meldungen für Künstlersozialkasse ist jetzt online möglich

Über das Online-Formularcenter der Künstlersozialkasse können die Meldungen der Künstlersozialabgabe ab sofort elektronisch erstellt und übermittelt werden.

Unternehmen sind zur Zahlung von Künstlersozialabgaben verpflichtet, wenn sie nicht nur gelegentlich Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) beauftragen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn sie in einem Kalenderjahr mehr als drei entsprechende Aufträge erteilen.

Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe?
Berechnet wird die Höhe der Künstlersozialabgabe nach einem jährlich neu festgesetzten Prozentsatz der Bemessungsgrundlage. Im Jahr 2010 sinkt der Prozentwert zur Berechnung der Künstlersozialabgabe von 4,4% im Jahr 2009 auf 3,9%. Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Künstlersozialabgabe sind sämtliche von dem abgabepflichtigen Unternehmen im jeweiligen Jahr an Künstler und Publizisten gezahlten Honorare.

Meldung der Künstlersozialabgabe online möglich
Die Meldung der Künstlersozialabgabe kann ab sofort über das Online-Formularcenter der Künstlersozialkasse elektronisch erstellt und online übermittelt werden.

Unternehmen, die Künstlersozialabgaben zu entrichten haben, können ihre Jahresmeldung, die bis zum 31. März der Künstlersozialkasse vorliegen muss, online abgeben.

Darüber hinaus ist es über das neue Online-Formularcenter möglich, auch den Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Künstlersozialabgabepflicht elektronisch zu übermitteln.

Die Formulare zur Meldung der Künstlersozialabgabe sind auf der Internetseite der Künstlersozialkasse ab sofort online.