Latente Steuern in der IFRS-Rechnungslegung: Zusammenfassung

Die Erfassung und Ermittlung latenter Steuern führt unter dem Aspekt des Informationsgehalts nach IFRS zu einer hervorragenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Die Rechnungslegung nach BilMoG ist hier noch im Nachteil.

Die Verpflichtung nach IFRS, sowohl passive als auch aktive latente Steuern zu bilanzieren, führt zu einer vollständigen Steuerabgrenzung. Es erfolgt eine periodengerechte Verteilung des steuerlichen Aufwandes, sodass IFRS-Ergebnis und Steueraufwand in einem sinnvollen Zusammenhang stehen.

Vollständige Erfassung latenter Steuern nach IFRS
Die vollständige und unsaldierte bilanzielle Erfassung latenter Steuern nach IFRS ermöglicht dem Jahresabschlussinteressenten einen guten Einblick in die Vermögens- und Schuldenlage eines Unternehmens. Verbunden mit den umfangreichen Angaben im Anhang liefert der IFRS-Abschluss allen Interessierten somit fundierte Entscheidungsgrundlagen.

Auf der anderen Seite ist die umfassende Abgrenzungspflicht latenter Steuern nach IFRS für den Anwender nicht immer ganz unproblematisch. Das Erfassen aller Abgrenzungsfälle latenter Steuern kann zu einer sehr komplexen und zeitaufwendigen Aufgabe werden, da die Einzelposten häufig über mehrere Jahre nachvollzogen werden müssen. Etwas erleichternd wirkt sich hier nur das Abzinsungsverbot sowie der Verzicht auf eine Unterscheidung latenter Steuern in kurz- und langfristige Posten aus.

Aktivierungsfähigkeit latenter Steuern nach IFRS
Eine besondere Schwierigkeit kann sich darüber hinaus bei der Beurteilung der Aktivierungsfähigkeit latenter Steuern nach IFRS ergeben, da konkrete Aussagen über zukünftige steuerpflichtige Gewinne nur schwer getroffen werden können. Hierfür sind unter anderem detaillierte Gewinnprognosen unerlässlich. Aber auch diese Prognosen sind regelmäßig mich Unsicherheiten verbunden und von der subjektiven Einschätzung des Bilanzierenden abhängig.