Kosten- und Leistungsrechnung: Aufbau (Teil 2)

Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung wird zwischen den Teilgebieten Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung unterschieden.

Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung unterscheidet man traditionell zwischen Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung.

Kosten- und Leistungsrechnung: Die Kostenartenrechnung
In der Kostenartenrechnung wird im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung zunächst der mengenmäßige Verbrauch an Produktionsfaktoren ermittelt und anschließend bewertet. Hierdurch werden die in einer Abrechnungsperiode angefallenen Gesamtkosten ermittelt und nach Kostenarten erfasst beziehungsweise gegliedert. Diese Einteilung der Kosten nach einem sogenannten Kostenartenplan ist eine elementare Voraussetzung der Kosten- und Leistungsrechnung und für die nachfolgenden Berechnungen in der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung erforderlich.

Die Daten, die in die Kostenartenrechnung der Kosten- und Leistungsrechnung eingehen, stammen entweder direkt aus der Finanzbuchhaltung oder aus anderen Bereichen, die aufgrund ihres Volumens zunächst eigenständig abgerechnet werden, etwa der Material- und Anlagenrechnung oder der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung.

Bereits in der Kostenartenrechnung ist ein Hinweis erforderlich, wie jede einzelne Kostenart innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung weiter zu verrechnen ist, d. h. ob Einzel- oder Gemeinkosten vorliegen. Während sich Einzelkosten direkt bestimmten Endprodukteinheiten in der Kostenträgerrechnung zurechnen lassen, ist eine direkte Zurechenbarkeit bei den Gemeinkosten nicht gegeben. Um auch die Gemeinkosten möglichst verursachungsgerecht den Kostenträgern anzulasten, werden sie über die Kostenstellenrechnung weiterverrechnet.

Kosten- und Leistungsrechnung: Die Kostenstellenrechnung
Die Kostenstellenrechnung unterteilt Unternehmen in sogenannte Kostenstellen. Hierbei handelt es sich um eindeutig abgrenzbare Abteilungen oder betriebliche Teilbereiche. Durch die Kosten- und Leistungsrechnung werden den Kostenstellen zunächst die in der Kostenartenrechnung erfassten Gemeinkosten zugeordnet.

Anschließend werden diese Kosten gemäß der Inanspruchnahme innerbetrieblicher Leistungen auf andere Kostenstellen verteilt. Eine solche Kostenumlage ist allerdings erst auf Grundlage einer detaillierten Erfassung der innerbetrieblichen Leistungsverflechtungen möglich. Schließlich werden mithilfe der Kosten- und Leistungsrechnung Kalkulationssätze ermittelt, mit deren Hilfe die Gemeinkosten aus der Kostenstellenrechnung auf die Endprodukte verteilt werden können.

Basierend auf der Kostenstellenrechnung erfolgt durch die Kosten- und Leistungsrechnung eine Kostenkontrolle mit Soll-Ist-Vergleichen zur Überwachung der Wirtschaftlichkeit der Kostenverursachung. Solche Kontrollrechnungen müssen alle Kosten der Kostenartenrechnung einbeziehen, d. h. beispielsweise auch die Einzelkosten, die nicht über die Kostenstellenrechnung verrechnet werden.

Kosten- und Leistungsrechnung: Die Kostenträgerrechnung
Im Rahmen der Kostenträgerrechnung unterscheide man zwischen

  • der Kostenträgerstückrechnung, die man auch als Kalkulation bezeichnet, und
  • der Kostenträgerzeitrechnung, die auch als kurzfristige Erfolgsrechnung oder Betriebsergebnisrechnung bezeichnet wird.

Ziel der Kostenträgerstückrechnung ist es, im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung die Kosten je Einheit des Endproduktes zu ermitteln. Berechnet werden die Selbstkosten, die aus Herstellkosten zuzüglich Verwaltungs- und Vertriebskosten pro Kostenträgereinheit bestehen.

Zu den weiteren wichtigen Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung gehört es, im Rahmen der kurzfristigen Erfolgsrechnung nach Produktarten oder -gruppen gegliedert den monatlichen Erfolg eines Unternehmens auszuweisen. Dabei werden abgesetzte Erzeugnisse mit ihren Selbstkosten, Halb- oder Fertigwarenbestände in der Regel mit ihren Herstellkosten bewertet. Damit diese Werte vorliegen, muss der kurzfristigen Erfolgsrechnung die Kalkulation vorgeschaltet sein.