IFRS for SMEs: 2. Anwenderkreis und Zielsetzung

Für deutsche Unternehmen entfalten die IFRS for SMEs keine unmittelbare Rechtswirkung. Wie bei den full IFRS haben auch bei IFRS for SMEs die Gesetzgeber über dessen Anwendung zu entscheiden. Die Frage, ob Unternehmen in Deutschland oder Europa die IFRS for SMEs anwenden können oder sogar müssen, ist daher noch offen.

Wie bei den full IFRS haben auch bei IFRS for SMEs die Gesetzgeber über dessen Anwendung zu entscheiden. Das International Accounting Standards Board (IASB) macht allerdings deutlich, dass IFRS for SMEs nur für Unternehmen gedacht ist, die die SME-Definition des IASB erfüllen.

Ausdrücklich nicht zu den SMEs gehören danach zunächst alle öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmen (non-publicly accountable entities). Von der Anwendung der IFRS for SMEs sind daher sowohl kapitalmarktorientierte Unternehmen als auch Unternehmen ausgeschlossen, die treuhänderisch Vermögenswerte verwalten (z. B. Banken, Versicherungen oder Investmentfonds).

Ziele eines Abschlusses nach IFRS for SMEs
Den Zielsetzungen einer Rechnungslegung nach IFRS folgend besteht auch bei einem Abschluss nach IFRS for SMEs der Wunsch, unterschiedlichen Rechnungslegungsadressaten umfassende Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zur Verfügung zu stellen. Ferner legt das Management mit den Abschlüssen nach IFRS for SMEs Rechenschaft über die ihm anvertrauten Ressourcen ab.

Demgegenüber gehört es nicht zu den Zielen eines Abschlusses nach IFRS for SMEs, die Höhe des zu versteuernden Einkommens zu ermitteln oder als Grundlage für Dividendenausschüttungen zu fungieren.

Wer als interessierter Rechnungslegungsadressat in Betracht zu ziehen ist, wird in IFRS for SMEs nicht näher definiert, denn das IASB hat bewusst darauf verzichtet, die Adressatengruppen von SME-Abschlüssen im IFRS for SMEs explizit zu benennen.