Gesamtergebnisrechnung nach IAS 1: Änderung bei der Darstellung geplant

Die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung soll nach dem vom IASB veröffentlichten Entwurf zur Änderung des IAS 1 künftig in einer einzigen Aufstellung erfolgen. Das bisher noch bestehende Wahlrecht, eine gesonderte GuV aufzustellen, soll aufgehoben werden.

Die geplante Maßnahme, die Gesamtergebnisrechnung zukünftig in einer Aufstellung darzustellen, macht es erforderlich, das Periodenergebnis gesondert auszuweisen. Das Gesamtergebnis ist in einer einzigen Aufstellung darzustellen.

Demzufolge werden durch die geänderte Darstellung der Gesamtergebnisrechnung die Zwischensummen Gewinn und Verlust sowie sonstiges Ergebnis als separate Posten innerhalb der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.

Darstellung der Gesamtergebnisrechnung nach IAS 1 
Von der geplanten Änderung zur Darstellung der Gesamtergebnisrechnung bleiben die bisherigen Regelungen zur Frage, welche Posten im Periodenergebnis bzw. im sonstigen Ergebnis zu erfassen sind, unberührt.

Auch nach einer Änderung der Darstellung der Gesamtergebnisrechnung besteht weiterhin das Wahlrecht, die Bestandteile des sonstigen Ergebnisses nach oder vor Berücksichtigung der damit verbundenen ertragsteuerlichen Auswirkungen darzustellen.

Demgegenüber hat nach einer Änderung der Gesamtergebnisrechnung der Ausweis von Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses, die in Folgeperioden in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden und von Bestandteilen, die nicht umgegliedert werden, getrennt zu erfolgen.

Bezeichnung der Gesamtergebnisrechnung
Die Gesamtergebnisrechnung soll künftig als "Aufstellung des Gewinns oder Verlusts und des sonstigen Ergebnisses" (statement of profit or loss and other comprehensive income) bezeichnet werden. Abweichende Bezeichnungen (z. B. Gesamtergebnisrechnung) sollen aber weiterhin zulässig bleiben.

Darstellung der Gesamtergebnisrechnung für alle Unternehmen relevant
Künftig werden Unternehmen, die die GuV als gesonderte Aufstellung aufbereiten, nur noch eine einzige Aufstellung erstellen, die das Periodenergebnis und das sonstige Ergebnis umfasst.

Unternehmen, die die Gesamtergebnisrechnung bereits als eine einzige Aufstellung erstellen, müssen demgegenüber die Darstellung des sonstigen Ergebnisses dahin gehend anpassen, dass Bestandteile, die in Folgeperioden in das Periodenergebnis umgegliedert werden und solche, die im sonstigen Ergebnis verbleiben, getrennt ausgewiesen werden.

Darstellung der Gesamtergebnisrechnung hat keine Auswirkung auf das Periodenergebnis
Die geplanten Änderungen zur Darstellung der Gesamtergebnisrechnung haben keine Auswirkungen auf die Berechnung des Periodenergebnisses und des Ergebnisses je Aktie.

Eine veränderte Darstellung der Gesamtergebnisrechnung berührt allerdings die Darstellungsweise des Unternehmenserfolgs im Jahresabschluss.

Beim IASB können Kommentare zu den Änderungsvorschlägen noch bis zum 30. September 2010 eingereicht werden. Das IASB beabsichtigt, die Änderungen im zweiten Halbjahr 2010 zu finalisieren.