Europäische Aktiengesellschaft (SE) kommt langsam in Schwung

Seit fünf Jahren können sich Unternehmen in Deutschland für die Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) entscheiden. Anders als zum Teil befürchtet, wird die SE aber nicht für eine Flucht aus der Mitbestimmung genutzt.

Nach einer aktuellen Studie von Roland Köster haben sich bis Ende 2009 lediglich 64 deutsche Unternehmen für die Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) entschieden. Weitere 15 Unternehmen haben angekündigt, sich für eine Europäische Aktiengesellschaft zu entscheiden. 

In den übrigen EU-Ländern hat Roland Köster lediglich 35 operativ tätige Europäische Aktiengesellschaften gezählt. Operativ tätig heißt in diesem Zusammenhang, dass die Europäische Aktiengesellschaft operativ am Markt auftritt und Mitarbeiter beschäftigt. 

Ursprüngliche Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
Die Befürchtung, dass deutsche Unternehmen – insbesondere größere Konzerne – die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft wählen könnten, um die Mitbestimmung zu beschränken, lässt sich nach den vorliegenden Untersuchungen wohl nicht belegen.

Nach den Auswertungen des Fachmanns für Unternehmensrecht in der Hans-Böckler-Stiftung beschäftigten lediglich neun Unternehmen, die mittlerweile als SE firmieren und operativ tätig sind, zum Zeitpunkt des Wechsels in Deutschland mehr als 2.000 Mitarbeiter. Davon waren acht Unternehmen nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 im Aufsichtsrat mitbestimmt.

Weitere 21 Europäische Aktiengesellschaften hatten zum Zeitpunkt der Umwandlung zwischen 500 und 2.000 Beschäftigte. In diesen Unternehmen stellen die Arbeitnehmer ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder.

Mitbestimmung nur selten ein Grund für den Wechsel zur SE 
Die größte Gruppe unter den operativ tätigen deutschen Europäischen Aktiengesellschaften bilden 34 Firmen, die auch in der ursprünglichen Rechtsform nicht der Mitbestimmung unterlagen. 

Lediglich bei einigen wenigen Unternehmen gibt es Hinweise darauf, dass der Wechsel zur Europäischen Aktiengesellschaft auch etwas mit der Mitbestimmung zu tun haben könnte. Die Rechtsform wurde geändert, als sich die Zahl der Beschäftigten einem der Schwellenwerte zur Mitbestimmung näherte. Weil bei der Europäischen Aktiengesellschaft über die Ausgestaltung der Mitbestimmung verhandelt werden kann, lässt sich in solchen Situationen die Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf niedrigerem Niveau einfrieren. 

Zunehmende Zahl von Europäischen Aktiengesellschaften
Nach Köstlers Analyse belegt die zunehmende Zahl von Europäischen Aktiengesellschaften, dass die SE als grenzüberschreitende Ergänzung zu den nationalen Gesellschaftsformen grundsätzlich funktioniert.