Erhöhung der Künstlersozialabgabe: Was bedeutet das für Sie?

Der Satz für die Künstlersozialabgabe steigt im Jahr 2013 von 3,9 auf 4,1 Prozent. Von der Abgabe werden auch im Jahr 2013 wieder viele Unternehmen betroffen sein, zum Teil ohne es zu wissen. Berücksichtigen Sie diese Steigerung auch in Ihrem Werbekostenbudget.

Bei der Künstlersozialabgabe kommt es im Jahr 2013 nur zu einer moderaten Erhöhung von 3,9 auf 4,1 Prozent.

Künstlersozialabgabe 2013: Sind Sie abgabepflichtig?

Unternehmen sind im Jahr 2013 zur Künstlersozialabgabe verpflichtet, wenn sie Künstler nicht nur gelegentlich beauftragt haben. In der Regel genügt es, wenn Sie in einem Kalenderjahr mehr als drei entsprechende Aufträge erteilt haben.

Höhe der Künstlersozialabgabe 2013

Die Höhe der Künstlersozialabgabe richtet sich nach einem jährlich
neu festgesetzten Prozentsatz der Bemessungsgrundlage.
Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe 2013 sind die im
jeweiligen Jahr an Künstler und Publizisten gezahlten Honorare. Von
dieser Bemessungsgrundlage sind 4,1 Prozent an Künstlersozialabgabe zu
zahlen.

In welchen Fällen zahlen Sie Künstlersozialabgaben?

Sie sind zur Zahlung verpflichtet, wenn
Sie für Ihr Unternehmen Werbung betreiben und hierzu nicht nur
gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten
erteilen. Nach § 24 Abs. 2 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind im
Prinzip alle Unternehmen abgabepflichtig, die Werke oder Leistungen
selbstständiger Künstler oder Publizisten für Zwecke ihres Unternehmens
in Anspruch nehmen.

Die Künstlersozialkasse kontrolliert Zahlungen

Die Künstlersozialkasse (KSK) hat bereits in den letzten Jahren die Suche nach abgabepflichtigen Unternehmen verschärft, die ihre Künstlersozialabgaben noch nicht gezahlt haben. Sie sollten daher damit rechnen, dass die KSK die Suche nach nicht abgeführten Beiträgen zur Künstlersozialkasse im Jahr 2013 weiter intensivieren wird.

Meine Empfehlung: Prüfen Sie, ob Sie abgabepflichtig sind, denn wer seinen Zahlungsverpflichtungen zur Künstlersozialabgabe nicht nachkommt, dem drohen Nachzahlungen, Säumniszuschläge und nicht unbeträchtliche Bußgelder.

Meldung der Künstlersozialabgabe 2013

Die Künstlersozialabgabe 2013 können Sie elektronisch erstellen und übermitteln. Sind Sie abgabepflichtig, können Sie Ihre Jahresmeldung bis zum 31. März über das Online-Formularcenter der Künstlersozialkasse abgeben.

Berücksichtigen Sie die Künstlersozialabgabe bei Ihren Werbungskosten

Die Künstlersozialabgabe sollten Sie bei der Budgetierung und Kostenkontrolle von Werbungskosten mit berücksichtigen:

Beispiel: Sie wollen im Jahr 2013 einen selbstständigen Grafikdesigner mit der Erstellung eines neuen Werbeprospektes beauftragt und rechnen mit Kosten in Höhe von etwa 10.000 Euro netto. Unter Berücksichtigung der Künstlersozialkasse betragen die tatsächlichen Kosten 10.410 Euro.