EFRAG gewinnt zunehmend an Bedeutung

Im Umfeld des internationalen Standardsetting gewinnt die EFRAG zunehmend an Bedeutung und steht in Europa im Mittelpunkt des Interesses.

Im Umfeld des internationalen Standardsetting gewinnt die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) zunehmend an Bedeutung und steht in Europa im Mittelpunkt des Interesses.

Zu den wesentlichen Aufgaben der EFRAG gehört die Beratung der EU-Kommission im Rahmen des Endorsement-Prozesses. Eine vom International Accounting Standards Board (IASB) oder vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) verabschiedete Vorschrift bekommt für diejenigen IFRS-Anwender, die einen Abschluss gemäß der sogenannten IAS-Verordnung (EU-VO 1606/2002, umgesetzt in Deutschland durch § 315a HGB) erstellen, erst durch die Übernahme durch die EU-Kommission in europäisches Recht ("Endorsement") eine Bedeutung.

Eine vom IASB und vom IFRIC verabschiedete Vorschriften wird zunächst von der Technical Expert Group (TEG) auf inhaltliche und fachliche Sachgerechtigkeit beurteilt und entsprechend der EU-Kommission mitgeteilt.

Die TEG setzt sich weitgehend gleichverteilt zusammen aus

  • Vertretern der Abschlussersteller (Industrie, Banken, Versicherer),
  • Wirtschaftsprüfer sowie
  • Analysten und Hochschulvertretern.

Die in der Technical Expert Group zu erarbeitenden Stellungnahmen werden in Abstimmung mit den verschiedenen Verbänden und Organisationen erstellt. Das DRSC ermittelt in diesem frühen Stadium die deutschen Interessen, insbesondere im Rahmen von öffentlichen Diskussionen und Arbeitsgruppen beim DRSC. Eine von der TEG erarbeitete Stellungnahme wird dann von der EFRAG auf deren Website zur Kommentierung durch die interessierte Öffentlichkeit freigegeben.

Stellungnahme der EFRAG gegenüber der EU-Kommission
Unter Berücksichtigung der eingegangenen Kommentierungen gibt die EFRAG ihre Stellungnahme gegenüber der EU-Kommission ab, ob der Standard bzw. die Interpretation übernommen werden sollte oder nicht (Endorsement Advice oder Endorsement Rejection).

Über das Endorsement einer Vorschrift entscheidet die EU-Kommission unter Berücksichtigung des Ratschlags des Accounting Regulatory Committee (ARC), welches die Mitgliedsländer der EU repräsentiert und in der Regel durch die jeweiligen Justizministerien vertreten wird.

Zur Berücksichtigung von bankbezogenen Aspekten wurde dem BAC-Unterausschuss für Bilanzierung des Beratenden Bankenausschusses der EU (Banking Advisory Committee – BAC), ein Beobachterstatus bei der EFRAG-TEG eingeräumt.

Weitere Aufgaben der EFRAG
Neben den skizzierten Aufgaben verfolgt die EFRAG zunehmend proaktive Aufgaben im Rahmen der Weiterentwicklung der IFRS-Rechnungslegung .

Kommentierung von Entwürfen durch die EFRAG
Die vom IASB oder vom IFRIC als Entwurf veröffentlichten Vorschriften werden regelmäßig von der EFRAG kommentiert. Nachdem dann unter Abstimmung mit den Founding Fathers und den drei nationalen Standardsettern innerhalb der EFRAG-TEG eine Meinung erarbeitet wurde, wird diese als Kommentierungsentwurf ebenfalls auf der Website der EFRAG freigegeben.

Begleitung von Projekten durch die EFRAG
Die meist längerfristigen Projekte des IASB werden bereits in ihren frühen Phasen von der EFRAG begleitet. Die Ergebnisse der jeweiligen EFRAG-Arbeitsgruppen werden dem IASB zur Verfügung gestellt. Die Federführung der Projekte wird entweder direkt von der EFRAG oder von einem Nationalen Standardsetter übernommen.