Die Europa-GmbH kommt

Für den Mittelstand wird es mit der Europa-GmbH bald eine neue Gesellschaftsform geben. Lesen Sie in diesem Artikel mehr zu dem Thema.

Für die mittelständische Wirtschaft in Europa wird es mit der Europa-GmbH voraussichtlich ab Mitte 2010 eine eigene Gesellschaftsform geben, wie sie bis jetzt nur für Großunternehmen mit der EU-AG existiert. Am 10. März 2009 hat das EU-Parlament dem Kommissionsvorschlag für die Europa-GmbH (Europäische Privatgesellschaft, EPG) zugestimmt.

Europa-GmbH auf Mittelstand zugeschnitten
Der Vorschlag für die Europa-GmbH (auch SPE, Societas Privata Europaea) ist auf die Bedürfnisse des Mittelstandes in der Europäischen Union zugeschnitten und soll den Unternehmern einfache und flexible Gesellschaftsrechtsvorschriften und Gründungsmöglichkeiten liefern.

Gründung der Europa-GmbH
Die Europa-GmbH soll quasi ohne Stammkapital gegründet werden können. Allerdings hat das EU-Parlament beschlossen, dass dies nur gilt, sofern das Leitungsorgan eine Solvenzbescheinigung unterzeichnet. Anderenfalls muss das Kapital der Europa-GmbH mindestens 8.000 Euro betragen.

Die Europa-GmbH richtet sich in erster Linie an mittelständische Unternehmen. Die EPG soll vor allem als zusätzliche Option neben bestehenden nationalen Unternehmensformen wie der GmbH und Limited stehen.
Das wesentliche Ziel der Europa-GmbH ist in der angestrebten schnellen und unbürokratischen Neugründung von Tochtergesellschaften mit europaweit geltenden Rechtsnormen zu sehen.
Bisher war es für die Unternehmen erforderlich, in jedem EU-Mitgliedsstaat, in welchem sie tätig werden wollen, ein Tochterunternehmen mit jeweils unterschiedlichen Rechtsformen zu gründen. Mit der Europa-GmbH soll dies nun anders werden.
Die Europa-GmbH muss aber einen grenzüberschreitenden Bezug haben. Hierfür soll allerdings ein Hinweis im Gesellschaftsgegenstand oder eine Trennung von Sitz- und Hauptverwaltungsland ausreichend sein.

Für die Arbeitnehmermitbestimmung bei der Europa-GmbH soll das Recht des Mitgliedstaates gelten, in dem die EPG ihren Sitz hat (Herkunftsmitgliedstaat). Sofern die Rechtsvorschriften des Herkunftsmitgliedstaates Mitbestimmungsrechte vorsehen, hat die Belegschaft der Europa-GmbH das Recht, einen Teil der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans der Europa-GmbH zu wählen oder zu bestellen oder deren Bestellung zu empfehlen oder abzulehnen.
Die Europa-GmbH darf ausdrücklich nicht zur Umgehung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer missbraucht werden.Ein großes Einsparpotenzial sehen die zur Europa-GmbH befragten Unternehmen bei den laufenden Verwaltungskosten, die durch die jeweils verwandte Rechtsform entstehen. Die Mehrheit der Unternehmen würde schon bei einer zehnprozentigen Reduzierung der Verwaltungskosten über die Gründung einer Europa-GmbH ernsthaft nachdenken.
Demgegenüber ist eine Entlastung bei einmaligen Kosten, wie zum Beispiel der Gründungskosten, für eine Europa-GmbH von geringerer Bedeutung.

Auf der Internetseite der KPMG finden Sie weitere Informationen zur Europa-GmbH.

Europa-GmbH stößt auf großes Interesse
Die KPMG hat erste Trends aus einer laufenden Umfrage zur Europa-GmbH unter mittelständischen Einzelunternehmen und Konzernen in den 27 EU-Mitgliedstaaten vorgestellt.
Nach den Ergebnissen dieser Umfrage können sich 60 Prozent der deutschen Unternehmen durchaus vorstellen, ihre Tochtergesellschaften in der Rechtsform der Europa-GmbH zu führen. Im europäischen Ausland liegt dieser Anteil sogar noch etwas höher (66 Prozent).
Die Umfrageergebnisse unterstreichen demnach, dass die europäische Wirtschaft ein großes Interesse an einer einheitlichen Rechtsform insbesondere für mittelständische Unternehmen hat. Durch die Europa-GmbH lassen sich vor allem die laufenden Kosten für Verwaltung und Rechtsberatung in europaweit agierenden Gruppen erheblich senken. Mit der Europa-GmbH sollen aber auch die Gründungskosten für Unternehmen deutlich abnehmen.