Der Innovationsgutschein für kleine und mittlere Unternehmen

Das Land NRW vergibt Innovationsgutscheine an kleine und mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Die Innovationsgutscheine können innerhalb eines Jahres bei einer deutschen oder ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung eingelöst werden. Unternehmen erhalten dafür qualifizierte Beratung, fachliche und wissenschaftliche Unterstützung, die sie bei der Einführung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen oder für gezielte Forschungs- und Entwicklungsleistungen einsetzen können.

Für was gibt es den Innovationsgutschein?
In erster Linie sollen die Innovationsgutscheine die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen unterstützen. Gefördert werden aber auch wesentliche qualitative Verbesserungen bei bestehenden Produkten und Dienstleistungen. Den Innovationsgutschein gibt es in zwei Varianten:

  • Den Innovationsgutschein B gibt es für externe wissenschaftliche Beratungstätigkeiten zur Umsetzung innovativer Ideen, wie z. B. Technologierecherchen, Marktanalysen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien etc.
  • Den Innovationsgutschein F+E gibt es für externe wissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten ebenfalls zur Umsetzung innovativer Ideen, z. B. Konstruktionsleistungen, Prototypenbau, Produkttests etc.

Mit dem Innovationsgutschein werden nur Leistungen gefördert, die nicht üblicherweise bereits am Markt angeboten werden (z. B. von Ingenieurbüros, Analytiklabors oder Unternehmensberatungen).

Höhe der Förderung durch den Innovationsgutschein
Für den Innovationsgutschein B gibt es Fördermittel bis zu einer Höhe von 3.000 EUR. Für den Innovationsgutschein F+E gibt es Fördermittel bis zur Höhe von 6.000 EUR. Bei beiden Innovationsgutscheinen werden bis zu diesen Obergrenzen maximal 50% der Ausgaben, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungseinrichtung in Rechnung gestellt werden, erstattet.

Wer hat Anspruch auf einen Innovationsgutschein?
Den Innovationsgutschein erhalten Unternehmen aller Branchen, die Technologien der Mikro- und Nanowissenschaften sowie neue Werkstoffe für Innovationen nutzen wollen. Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Die Innovationsgutscheine können kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und weniger als 50 Millionen EUR Umsatz oder weniger als 43 Millionen EUR Bilanzsumme beantragen. Es gilt die jeweils aktuelle KMU-Definition der EU, zurzeit die Empfehlung der Kommission vom 06.05.2003 (2003/361/EG).

Welche Einrichtungen werden für den Innovationsgutschein anerkannt?
Für den Innovationsgutschein kommen alle Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Europäischen Union in Betracht, sofern sie staatlich finanziert oder – bei privater Finanzierung – staatlich anerkannt sind. Mit dem Antrag auf einen Innovationsgutschein muss die Wahl der Hochschule oder Forschungseinrichtung bereits erfolgt sein. Entsprechende Verträge mit der Institution dürfen allerdings erst nach Erhalt des Innovationsgutscheins abgeschlossen werden.

Wie häufig gibt es den Innovationsgutschein?
Während der Programmlaufzeit kann jedes Unternehmen in einem Zeitraum von zwei Jahren je einen Innovationsgutschein B und F+E in Anspruch nehmen.

Wo gibt es den Innovationsgutschein?
Das Antragsformular für den Innovationsgutschein gibt es im Internet. Schriftlich kann der Innovationsgutschein bei der InnovationsAllianz der NRW-Hochschulen angefordert werden. Die InnovationsAllianz übernimmt auch die Beratung im Vorfeld.