Bilanzielles Eigenkapital im Jahresabschluss ermitteln

Der Ausweis des bilanziellen Eigenkapitals im Jahresabschluss ist abhängig von der Unternehmensform. In keinem Fall sagt das bilanzielle Eigenkapital aber etwas über die Liquiditätssituation eines Unternehmens aus. Erfahren Sie hier, wie Sie dieses im Jahresabschluss ermitteln.

Bei Einzelunternehmen stellt das bilanzielle Eigenkapital eine Saldogröße zwischen sämtlichen Posten der Aktivseite und den Posten der Passivseite dar. Es sagt bei dieser Unternehmensform aber nicht über die Liquidität aus, sondern gibt nur Aufschluss über die Höhe des bilanziellen Reinvermögens.

Das bilanzielle Eigenkapital sagt nichts über die Liquidität aus

Das bilanzielle Eigenkapital liefert auch keine Informationen über die Art und Zusammensetzung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Ob für geplante Investitionen liquide Mittel zur Verfügung stehen, ist aus dem ausgewiesenen Eigenkapital von Einzelunternehmen nicht ersichtlich.

Bilanzielles Eigenkapital im Jahresabschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Einzelunternehmen und Personengesellschaften orientieren sich beim Ausweis des Eigenkapitals weitgehend an den Gliederungsvorschriften für Kapitalgesellschaften.

Eine exakte Untergliederung des Eigenkapitals von Einzelunternehmen
wie bei Kapitalgesellschaften kommt allerdings nicht in Betracht.
Vielmehr wird das bilanzielle Eigenkapital im Jahresabschluss von
Einzelunternehmen in einer einzigen Position oder bei
Personenunternehmen getrennt nach den Gesellschaftern aufgeteilt. Bei
Personengesellschaften untergliedert man ggf. weiter nach Festkapital-
und variablen Eigenkapitalkonten.

Ermittlung des bilanziellen Eigenkapitals von Einzelunternehmen

Das bilanzielle Eigenkapital wird im Jahresabschluss von Einzelunternehmen unter Berücksichtigung der Veränderungen im Laufe des Geschäftsjahres zum Ende des Geschäftsjahres wie folgt ermittelt:

Bestand des Eigenkapitals des Einzelunternehmens am Anfang des Jahres

+ Einlagen

./. Entnahmen

+ Gewinn

./. Verlust

= Bestand des Eigenkapitals der Einzelunternehmung am Ende des Jahres

Demgegenüber müssen Kapitalgesellschaften ihr bilanzielles Eigenkapital im Jahresabschluss zwingend in die gesetzlich vorgesehenen Unterpositionen aufgliedern (§ 266 Abs. 3 HGB). So besteht das gezeichnete Kapital einer GmbH zum Beispiel aus den satzungs- bzw. vertragsgemäß festgelegten Stammeinlagen der Gesellschafter, die insgesamt das Stammkapital bilden.

Rücklagen beim bilanziellen Eigenkapital von Kapitalgesellschaften

Innerhalb des bilanziellen Eigenkapitals werden im Posten Kapitalrücklage im Jahresabschluss Zahlungen der Gesellschafter bzw. Aktionäre ausgewiesen, die z. B. bei der Ausgabe von Anteilen (Aktien) über den Nennbetrag zugunsten des Eigenkapitals geleistet werden (Agio, Aufgeld).

Die Gewinnrücklagen bestehen aus den erwirtschafteten Vermögenszuwächsen der Vergangenheit. Somit handelt es sich bei dieser bilanziellen Eigenkapitalposition um die positiven Erfolgsergebnisse, die nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet, sondern im Unternehmen thesauriert wurden. Unterschieden wird hierbei zwischen den gesetzlich zwingend zu bildenden und den satzungsmäßig vorgesehenen sowie anderen Gewinnrücklagen (vgl. § 272 Abs. 3 HGB).

Frei verfügbare Rücklagen als Teile des bilanziellen Eigenkapitals

Beim bilanziellen Eigenkapital von Kapitalgesellschaften sind unter den frei verfügbaren Rücklagen die Beträge aller Kapital- und Gewinnrücklagen auszuweisen, die nicht aufgrund einer Satzung oder eines Gesetzes zweckgebunden sind sowie einer Ausschüttungssperre unterliegen.

Auch bei Kapitalgesellschaften gibt das bilanzielle Eigenkapital lediglich Aufschluss über die Höhe des bilanziellen Reinvermögens. Es sind kaum Rückschlüsse auf die finanzielle Situation eines Unternehmens möglich.