Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld: 1. Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld

Ob und welche Leistungen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Kurzarbeit erhalten und wie lange Kurzarbeitergeld gewährt wird, hängt von der Art der Kurzarbeit ab. Das Gesetz unterscheidet zwischen drei Formen der Kurzarbeit.

Spätestens seit Ende des Jahres 2008 hat sich die Finanzkrise zu einer weltweiten Realwirtschaftskrise ausgeweitet, deren Auswirkungen sich jetzt auch zunehmend auf dem Arbeitsmarkt zeigen. Kurzarbeit kann dabei helfen, die negativen Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt einzudämmen und Entlassungen zu vermeiden.

Die Kurzarbeit als Arbeitsmarktinstrument

Durch zahlreiche Veränderungen hat das Arbeitsmarktinstrument der Kurzarbeit inzwischen deutlich an Attraktivität für die Unternehmen gewonnen.

Der neue Beschluss vom 21. April 2010 sieht eine neue Bezugsfrist von 18 Monaten, bis Ende des Jahres 2010 vor. Dies gilt für Kurzarbeitergeldanträge, die im Jahr 2010 gestellt werden. Darüber hinaus übernimmt die Bundesagentur für Arbeit nach wie vor die Sozialversicherungsbeiträge in pauschalierter Form ab dem siebten Monat Kurzarbeit in voller Höhe.

Auch muss die Kurzarbeit bei einer Unterbrechung der Kurzarbeit von mehr als zwei Monaten innerhalb der Bezugsfrist nicht mehr erneut beantragt werden.

Formen der Kurzarbeit

Ob und welche Leistungen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Kurzarbeit gewährt werden, hängt von der Art der Kurzarbeit ab. Das Gesetz unterscheidet zwischen drei Formen der Kurzarbeit.

Tabelle 1: Formen der Kurzarbeit

Transfer-Kurzarbeit für betriebliche Restrukturierungsmaßnahmen bei dauerhaftem Arbeitsausfall (§ 21 b SGB III).

Saison-Kurzarbeit für witterungsbedingten Arbeitsausfall, vor allem im Baugewerbe im Winter (§ 175 SGB III).

Konjunkturelle Kurzarbeit bei einem vorübergehenden, erheblichen und unvermeidbaren Arbeitsausfall, der auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht (§170 SGB III).

In der aktuellen Krise schlägt vor allem die konjunkturell bedingte Kurzarbeit zu Buche. Konjunkturelle Kurzarbeit verschafft betroffenen Betrieben eine Verschnaufpause und leistet damit einen Beitrag zum Arbeitsplatzerhalt.

Konjunkturelle Kurzarbeit

Für die Gewährung von konjunkturellem Kurzarbeitergeld müssen Flexibilitätsreserven wie Arbeitszeitkonten und Überstundenabbau weitgehend ausgereizt sein. Das Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung und im Sozialgesetzbuch (SGB) III geregelt.

Das Kurzarbeitergeld bei konjunktureller Kurzarbeit

Wie beim Arbeitslosengeld I beträgt die Höhe des Kurzarbeitergeldes 60 Prozent des pauschalierten ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts bzw. 67 Prozent bei Arbeitnehmern mit mindestens einem Kind im Haushalt.

Als Berechnungsgrundlage für das Kurzarbeitergeld dient zunächst das sogenannte Soll-Entgelt. Hierbei handelt es sich um das Bruttoeinkommen, das der Arbeitnehmer normalerweise – ohne Kurzarbeit – verdient hätte. Da dieses Nettoentgelt von der jeweiligen Krankenkasse abhängt, wird es zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes pauschaliert.

Davon abgezogen wird das Ist-Entgelt. Hierbei handelt es sich um das tatsächlich erzielte Bruttoarbeitsentgelt für die tatsächlich geleistete Arbeit inklusive weiterer Entgeltanteile. Für den Nettowert dieses Differenzbetrages im Anspruchszeitraum erhalten die Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent bzw. 67 Prozent.

Bei vollem Arbeitsausfall, also bei 100 Prozent Kurzarbeit, und bei identischer Bemessungsgrundlage entspricht die Höhe des Kurzarbeitergeldes für den Arbeitnehmer der Höhe des Arbeitslosengeldes.

Grundsätzlich ist die Berechnung des Kurzarbeitergeldes nicht ganz einfach. Findige Excel-Entwickler haben aber schon fertige Lösungen entwickelt, mit denen sich das Kurzarbeitergeld mit Excel berechnen lässt.

Drohende Steuernachzahlung beim Bezug von Kurzarbeitergeld

Wie viele staatliche Leistungen ist auch das Kurzarbeitergeld zunächst einmal steuerfrei. Allerdings unterliegt das Kurzarbeitergeld dem sogenannten Progressionsvorbehalt, sodass das Kurzarbeitergeld bei der Bestimmung der steuerlichen Progression berücksichtigt wird. Insofern hat das Kurzarbeitergeld einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die zu zahlende Einkommensteuer.

Da zur Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes bei der Einkommensteuer der Arbeitslohn und das Kurzarbeitergeld zusammengezählt werden, erhöht sich der anzuwendende Steuersatz durch die Progression.   Der dann vom Finanzamt berechnete höhere Steuersatz wird auf das zu versteuernde Einkommen angewendet, sodass Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld bezogen haben, mit einer Steuernachzahlung rechnen sollten.

Um böse Überraschungen im folgenden Jahr zu vermeiden, lässt sich eine mögliche Steuernachzahlung durch das Kurzarbeitergeld ebenfalls leicht berechnen.

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