Bewertungsvereinfachungsverfahren nach BilMoG

Grundsätzlich ist für den Jahresabschluss jeder Vermögensgegenstand einzeln zu erfassen und zu bewerten. Beim Umlaufvermögen können Sie sich durch Bewertungsvereinfachungsverfahren aber eine Menge Arbeit sparen.

Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung sind nach BilMoG alle Vermögensgegenstände einzeln zu erfassen und zu bewerten. Dieser Grundsatz findet seine Grenze dort, wo der damit verbundene Aufwand zu hoch wäre, beispielsweise im Rahmen der Inventur, jeden Artikel einzeln aufzunehmen und anschließend zu bewerten. Daher sieht das BilMoG für das Umlaufvermögen unter bestimmten Bedingungen einige Bewertungsvereinfachungsverfahren vor.

Die verschiedenen Bewertungsvereinfachungsverfahren nach BilMoG

Um sich die Arbeit bei der Aufstellung der Bilanz etwas zu erleichtern, sieht das Handelsrecht folgende Bewertungsvereinfachungsverfahren vor:

  • Durchschnittsbewertung
  • Festwertverfahren
  • Verbrauchsfolgeverfahren

Die Durchschnittsbewertung als Bewertungsvereinfachungsverfahren

Bei diesem Bewertungsvereinfachungsverfahren können Sie zur Erleichterung der Inventur und der Bewertung eine Gruppenbewertung durchführen, wenn sich gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens zu einer Gruppe zusammenfassen und als solche bewerten lassen. Bei der Gruppenbildung müssen die GoB beachtet werden.

Hierzu bestimmen Sie aus den Anfangsbeständen dieser Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens und den Zugängen während des laufenden Jahres einen gewogenen Durchschnittspreis und bewerten damit sowohl die Abgänge als auch den Endbestand zum Bilanzstichtag.

Der Festwert als Bewertungsvereinfachungsverfahren

Bei diesem Bewertungsvereinfachungsverfahren gehen Sie von der Annahme aus, dass Sie bestimmte Vermögensgegenstände in etwa gleichbleibender Menge und gleichbleibendem Wert benötigen und Abgänge zeitnah durch Zugänge ersetzen.

Der einmal im Umlaufvermögen gebildete Festwert bleibt unverändert in der Bilanz stehen. Die Ersatzbeschaffungen erfassen Sie unmittelbar als Betriebsaufwand. Damit dient das Festwertverfahren vor allem dem Zweck, die Inventur und die Bewertungsvorgänge zu vereinfachen.

Anders als im Umlaufvermögen wird der Festpreis bei Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens durch die um Abschreibungen geminderten Anschaffungskosten bestimmt. Dabei richtet sich die Höhe der zu berücksichtigenden Abschreibungen nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Nutzen Sie Verbrauchsfolgen für ein Bewertungsvereinfachungsverfahren

Als Bewertungsvereinfachungsverfahren sind durch die Einführung des BilMoG bei den Verbrauchsfolgeverfahren nur noch das Lifo- und das Fifo-Verfahren zulässig.

Wenn Sie als Bewertungsvereinfachungsverfahren das Lifo-Verfahren einsetzen, unterstellen Sie, dass die zuletzt angeschafften Vermögensgegenstände auch zuerst wieder verbraucht werden. Da somit die zuerst angeschafften Gegenstände mit ihren Werten als Endbestand verbleiben, bewerten Sie diesen Endbestand mit den Beschaffungspreisen der zuerst angeschafften Vermögensgegenstände.

Setzen Sie das Fifo-Verfahren als Bewertungsvereinfachungsverfahren nach BilMoG ein, so unterstellen Sie, dass die zuerst beschafften Vermögensgegenstände als erste wieder verbraucht werden. In diesem Fall wird der Endbestand mit den Anschaffungskosten der zuletzt angeschafften Vermögensgegenstände bewertet. Dieses Verfahren eignet sich vor allem bei sinkenden Preisen.