Bestandteile des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS

Bei der Umstellung von HGB auf IAS/IFRS sollte man berücksichtigen, dass der Jahresabschluss nach IFRS umfangreicher als nach HGB ist.

Der Jahresabschluss nach IAS/IFRS ist etwas umfangreicher als der nach HGB, da im Jahresabschluss nach IAS/IFRS eine Eigenkapitalveränderungsrechnung und eine Kapitalflussrechnung erstellt werden muss.

Nach HGB zu veröffentlichen

Einzelabschluss Konzernabschluss
Bilanz Ja Ja
GuV Ja Ja
Anhang/Notes Ja Ja
Lagebericht

Ja
(Wahlrecht bei kleinen Kap.-Ges)

Ja
Eigenkapitalver-änderungsrechnung Nein Ja
Kapitalflussrechnung Nein Ja
Segmentberichterstattung Nein Wahlrecht

Nach IFRS zu veröffentlichen

Einzelabschluss Konzernabschluss
Bilanz Ja Ja
GuV Ja Ja
Anhang/Notes Ja Ja
Lagebericht

Zurzeit nicht vorgesehen
(aber Entwurf ist geplant)

Zurzeit nicht vorgesehen
(aber Entwurf ist geplant)
Eigenkapitalver-änderungsrechnung Ja Ja
Kapitalflussrechnung Ja Ja
Segmentberichterstattung Nein
(ja, wenn kapi-
talmarktorien-
tiert)
Nein
(ja, wenn kapi-
talmarktorien-
tiert)

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung im Jahresabschluss nach IAS/IFRS

Im Jahresabschluss nach IAS/IFRS ist eine eigenständige Eigenkapitalveränderungsrechnung aufzustellen. Die Eigenkapitalveränderungsrechnung zeigt im Rahmen des Jahresabschlusses nach IAS/IFRS alle Wertbewegungen, die im Laufe des Jahres eine Veränderung des Eigenkapitals bewirkt haben. Sie zeigt insbesondere für jede wesentliche Eigenkapitalkomponente den Anfangsbestand, den Endbestand und eine Überleitung vom Anfangs- zum Endbestand, wobei jede für die Beurteilung der Jahresrechnung wesentliche Bewegung separat aufzuzeigen ist.

Daneben bestehen zwei grundsätzliche Unterschiede zur Handelsbilanz:

  • Die IFRS grenzen das Eigenkapital enger ab als das Handelsrecht. So gehören etwa langfristige Genussrechte mit voller Verlustteilhabe und Insolvenznachrang handelsrechtlich zum Eigenkapital. Demgegenüber stellen Genussrechte nach IFRS Fremdkapital dar.
  • IFRS behandeln eigene Anteile nicht als Aktivposten. Während die Handelsbilanz einen Vermögensgegenstand ausweist, der durch eine Rücklage für eigene Anteile passivisch neutralisiert wird, sind nach IAS 32 die Anschaffungskosten der eigenen Anteile vom Eigenkapital zu kürzen.

In der Praxis wird die Eigenkapitalveränderungsrechnung als Bestandteil des Jahresabschlusses nach IAS/IFRS häufig auch als Eigenkapitalspiegel bezeichnet. Mit Ausnahme der Veränderungen, die aus Transaktionen mit den Anteilseignern resultieren (wie etwa Kapitaleinlagen und Dividenden), stellt die Gesamtveränderung des Eigenkapitals das Ergebnis der Tätigkeit des Unternehmens im Berichtsjahr dar.

Darstellung der Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IAS/IFRS
Anders als im deutschen Recht, welches häufig exakte Regelungen über die Art und Weise der Erfüllung von Vorschriften enthält, verhalten sich die IFRS eher liberal. Es bestehen daher zwei mögliche Formate für die Darstellung der Eigenkapitalveränderungsrechnung als Bestandteil des Jahresabschlusses nach IAS/IFRS:

  • Beim Spalten- oder Tabellenformat werden die Anfangsbilanzwerte jeder Eigenkapitalkategorie in der Form einer Tabelle in die Schlusswerte übergeleitet.
  • Beim separaten Format handelt es sich um einen gesonderten Abschlussbestandteil, der nur das Periodenergebnis, jeden Ertrags- und Aufwands-, Gewinn- oder Verlustposten, der nach anderen Standards direkt im Eigenkapital erfasst wird sowie die Gesamtauswirkung dieser Posten darstellt; die übrigen Posten werden dann im Anhang des Abschlusses offengelegt.

Ein Muster für eine tabellarische Darstellung der Eigenkapitalveränderungsrechnung finden Sie hier.

Die Kapitalflussrechnung als Bestandteil des Jahresabschlusses nach IAS/IFRS
Mit der Kapitalflussrechnung soll der Bilanzadressat die Fähigkeit des Unternehmens beurteilen können, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu erwirtschaften. Während § 297 Abs. 1 HGB die Aufstellung einer Kapitalflussrechnung als Bestandteil des Jahresabschlusses lediglich für den Konzernabschluss fordert, gelten die IFRS-Vorschriften ebenso für den Einzelabschluss.

Der Aufbau der Kapitalflussrechnung ist im Einzelnen in IAS 7 erläutert. Grundsätzlich ist die Kapitalflussrechnung in drei Bereiche gegliedert:

  • Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit,
  • Cashflow aus Investitionstätigkeit (Anschaffung und Veräußerung von Anlagevermögen),
  • Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (Darlehensaufnahmen und -tilgungen, Kapitaleinlagen und Dividenden).

Aus der Summe der drei Bereiche ergibt sich der Netto-Cashflow, d. h. die Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln.

Ein Muster für eine Kapitalflussrechnung nach IAS/IFRS finden Sie hier.