Behandlung von negativen Arbeitszeitkonten im IFRS-Jahresabschluss

In einem Anwendungshinweis des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen geht es um die Behandlung negativer Arbeitszeitkonten im IFRS-Jahresabschluss.

Arbeitszeitkonten bei mangelnden Beschäftigungsmöglichkeiten
Neben der Kurzarbeit nutzen Arbeitgeber als Reaktion auf mangelnde Beschäftigungsmöglichkeiten und zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen auch verschiedene Arbeitszeitmodelle.

So werden auf sogenannten Zeitkonten tagesbezogene Abweichungen zwischen tatsächlicher und vereinbarter Arbeitszeit verrechnet. Solche Kurzzeitkonten werden zum Beispiel in der Form von Gleitzeit, Jahresarbeitszeitkonten oder Arbeitszeitkorridoren eingesetzt.

Sind negative Arbeitszeitkonten zu aktivieren? 
In diesem Zusammenhang ist die Frage zu klären, ob für den Arbeitgeber ein aktivierungspflichtiger Anspruch nach IAS 19 besteht, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen eines kurzfristigen Arbeitszeitkontenmodells weniger Arbeitsstunden erbracht hat als vertraglich geschuldet.  

Nach IAS 19 ist für die Aktivierung eines entsprechenden Anspruchs Voraussetzung, dass der Arbeitgeber einen hinreichend sicheren Anspruch gegenüber dem Arbeitnehmer hat, künftige Lohn- und Gehaltszahlungen entsprechend zu mindern. Dies macht es erforderlich, dass der Arbeitgeber die Erbringung der rückständigen Arbeitsleistung arbeitsrechtlich einfordern kann. Diese Bedingung ist nur dann erfüllt, wenn allein der Arbeitnehmer darüber entscheiden kann, ob und in welchem Umfang auf dem Arbeitszeitkonto ein Saldo zugunsten des Arbeitgebers entsteht. 

Keine Saldierung eines Anspruchs aus negativen Arbeitszeitkonten 
In dem verabschiedeten Anwendungshinweis wird weiter darauf hingewiesen, dass wegen IAS 1.32 aktivische Abgrenzungen für Zeitkontensalden zugunsten des Arbeitgebers im Rahmen von kurzfristigen Arbeitszeitkontenmodellen nicht mit entsprechenden Passivposten saldiert werden dürfen, da nach IAS 19.10 ff. eine solche Vorgehensweise nicht zulässig ist.