Aufwand und Kosten: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Aufwand und Kosten können sich auf identische Sachverhalte beziehen - müssen es aber nicht. Eine Unterscheidung zwischen diesen Begriffen ist erforderlich, weil Sie nicht jeden Aufwand in der Kostenrechnung berücksichtigen dürfen.

In der Betriebswirtschaft versteht man unter Kosten den bewerteten Verbrauch von Produktionsfaktoren für die Herstellung und den Absatz der betrieblichen Erzeugnisse und die Aufrechterhaltung der hierfür erforderlichen Kapazitäten in einer Abrechnungsperiode. Entscheidend für den Kostenbegriff ist demnach, dass das gesamte Betriebsgeschehen berücksichtigt werden soll. Damit decken sich die Kosten aber nicht unbedingt mit dem Aufwand.

Kosten vs. neutraler Aufwand

Zur Bestimmung der Kosten vermindern Sie zunächst den Gesamtaufwand einer Periode um den sogenannten neutralen Aufwand. Der neutrale Aufwand entsteht durch sogenannte neutrale Geschäftsvorfälle. Er setzt sich zusammen aus betriebsfremden, außerordentlichen und periodenfremden Aufwandspositionen.

Ein betriebsfremder Aufwand entsteht, wenn Güter nicht für den eigentlichen Betriebszweck eingesetzt werden, beispielsweise für karitative Zwecke. Bei einem außerordentlichen Aufwand handelt es sich um Besonderheiten, die einmalig oder zumindest nicht regelmäßig anfallen, wie zum Beispiel Feuer-, Sturm- oder Diebstahlschäden. Ein periodenfremder Aufwand liegt vor, wenn er eine andere als die aktuelle Abrechnungsperiode betrifft.

Kosten vs. Zweckaufwand

Wenn Sie den Gesamtaufwand einer Periode um den neutralen Aufwand vermindern, so erhalten Sie den Zweckaufwand, der aus den eigentlichen Betriebsaufgaben resultiert.

Beim Zweckaufwand können Sie noch einmal danach differenzieren, ob der Aufwand als Kosten verrechnet wird oder nicht. Den als Kosten verrechneten Zweckaufwand nennt man auf Kostenebene Grundkosten.

Die nicht als Kosten verrechneten Zweckaufwendungen – die sogenannten Anderskosten – resultieren in der Regel aus Wertansätzen, die von denen der Finanzbuchhaltung abweichen. In diesen Fällen wird in der Kostenrechnung ein anderer Kostenbetrag angesetzt als in der Finanzbuchhaltung. Dieser Tatbestand findet in dem Bereich der kalkulatorischen Kosten Berücksichtigung.

Kalkulatorische Kosten vs. Aufwand

Kalkulatorische Kosten sind Zusatzkosten, denen in der Finanzbuchhaltung kein Aufwand oder Aufwand in anderer Höhe gegenübersteht. Häufig handelt es sich um Opportunitätskosten, die in der Kostenrechnung zusätzlich berücksichtigt werden müssen.

Zu den kalkulatorischen Kostenarten gehören insbesondere kalkulatorische Abschreibungen, Zinsen, Wagnisse, Unternehmerlöhne und Mieten. Kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen und kalkulatorische Wagnisse gehören in den Bereich der Anderskosten. Bei kalkulatorischen Unternehmerlöhnen und kalkulatorischen Mieten handelt es sich um Zusatzkosten.