Was bedeutet die Rentenreform für das Renteneintrittsalter?

Das Renteneintrittsalter ist regelmäßig in aller Munde: Lange Zeit wurde die Erhöhung auf einen abschlagsfreien Renteneintritt mit 67 diskutiert. Seitdem sorgen immer mehr Ausnahmen dafür, dass auch ein früherer Renteneintritt möglich ist. Wenn Sie sich selbst nicht ganz sicher sind, ab wann Sie die vollen Bezüge der gesetzlichen Altersrente in Anspruch nehmen können, sind Sie also nicht allein.

Grundsätzlich gilt die Einführung der Rente mit 67 für jene Personen, die ab 1947 geboren wurden. Dabei findet aber kein drastischer Übergang vom bisherigen Renteneintrittsalter
mit 65 Jahren auf 67 Jahre statt. Wer also 1947 geboren wurde, dem reicht ein Alter von 65 Jahren plus einem Monat, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können.

Wer früher in Rente will, muss Abschläge in Kauf nehmen

Mit jedem späteren Geburtsjahrgang wird das Renteneintrittsalter um einen weiteren Monat angehoben. In diesem Jahr steht also die Verrentung von Bundesbürgern, die allesamt Jahrgang 1949 sind, noch mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres plus drei Monate an – ein Renteneintritt war also frühestens im April 2014 möglich.

Ab dem Geburtsjahr 1958 wird sich die Anpassung allerdings beschleunigen: Dann werden mit jedem späteren Jahrgang eine Anpassung von zwei statt einem Monat durchgeführt, sodass künftige Rentner, die 1964 geboren wurden, die ersten Bundesbürger sind, die tatsächlich mit dem Renteneintrittsalter 67 in Rente gehen dürfen.

Durch diese Maßnahme soll die Rentenkasse in den kommenden Jahren entlastet werden, weil mit dem späteren Renteneintrittsalter gleich zwei aus finanzieller Sicht günstige Maßnahmen getroffen wurden: Zum einen verringert sich der Zeitraum, in dem Sie als Versicherter einen Leistungsanspruch haben. Zum anderen zahlen Sie natürlich länger ein.

Weiterhin können Sie zudem mit 65 in Rente gehen, müssen dann aber Abschläge in Kauf nehmen. Kritiker halten die Einführung der Rente aus genau jenem Grund für eine versteckte Rentenkürzung, weil ihrer Meinung nach eine Ausübung der Beschäftigung in vielen körperlich anstrengenden Jobs gar nicht möglich sei.

Ab Juli 2014: Abschlagsfreier Renteneintritt mit 63 Jahren möglich

Um unter anderem dieser Kritik entgegenzukommen, wurde eine Änderung der Gesetzeslage beschlossen, die ab dem 1. Juli 2014 sogar schon ein Renteneintrittsalter von 63 Jahren ermöglicht, auf lange Sicht dagegen für viele Menschen das Renteneintrittsalter wieder auf die bisherige Grenze von 65 Jahren absenkt.

Voraussetzung dafür ist es, dass 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt wurde. In diesen 45 Jahren dürfen maximal fünf Jahre Arbeitslosigkeit enthalten sein, diese aber auch nur dann, wenn sie nicht zusammenhängend auftrat.

Der Grund: Wer maximal ein Jahr arbeitslos ist, erhält Arbeitslosengeld I. Damit erhält er eine Leistung, deren Ansprüche er sich durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung selbst erarbeitet hat. Bei Arbeitslosengeld II ist das nicht der Fall, die Dauer des Bezugs dieser Leistungen wird also nicht eingerechnet.

Natürlich ist es immer möglich, früher in Rente zu gehen, als dies vom gesetzlichen Renteneintrittsalter vorgesehen wird. Für jeden Monat, den Sie Ihre gesetzliche Altersrente früher beziehen wollen, werden Ihnen dann allerdings 0,3 Prozent der Rente gekürzt. Insgesamt ist ein Abschlag von bis zu 14,4 Prozent auf diesem Wege möglich.

Fazit: Viele Bundesbürger profitieren von Gesetzesänderungen

Die Anhebung des gesetzlichen Eintrittsalters von 67 Jahren mit viel Kritik von Gewerkschaften und Sozialverbänden beschlossen worden. Auch wenn sie laut Gesetz weiterhin gilt, findet nun eine deutliche Aufweichung statt: Wenn Sie 45 Beitragsjahre erfüllt haben, können Sie bereits mit 63 in Rente gehen. Greifen die Regelungen zur Rente mit 67, wird die Grenze wieder auf 65 Jahre angehoben. Dabei ist ein Bezug von maximal fünf Jahren Arbeitslosengeld erlaubt.

Natürlich steht es Ihnen auch frei noch früher in Rente zu gehen, dann müssen Sie allerdings Abschläge der Rente in Kauf nehmen.

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