Warum die Rentenversicherung Pflicht ist

Die Rentenversicherung und die daraus resultierende Altersrente gibt Versicherten die finanzielle Sicherheit um einen sorgenfreien Lebensabend genießen zu können. Personen die eine unselbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer Ausbildung befinden, sind versicherungspflichtig. Beamte sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Die Rentenversicherung bietet Angestellten einen lebenslangen Schutz vor den Risiken des Alters
und der Erwerbsminderung. Ebenso sind auch Behinderte, die in Werkstätten arbeiten sowie Wehr- und Zivildienstleistende in diesen Schutz mit eingebunden.

Rentenversicherung für Selbstständige

Aber auch Selbständige wie beispielsweise Handwerksmeister können  rentenversicherungspflichtig sein. Nach 18 Beitragsjahren können diese sich aus der Pflichtversicherung jedoch befreien lassen. Darüber hinaus sind auch Künstler nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz pflichtversichert. Die Voraussetzung dazu ist allerdings ein Jahresmindesteinkommen, welches Berufsanfänger oft unterschreiten. Geringfügig Beschäftige, die monatlich bis zu 450 Euro verdienen, können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Die Rentenversicherung als Pflichtversicherung

Die Renten gelten als ein Lohnersatz für eine versicherte Person. In aller Regel gibt es Leistungen als

  • Renten wegen Alter (Regelaltersrente),
  • wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
  • wegen Todes z.B. als Witwen- oder Waisenrenten.

Der Leistungsumfang ist von der Höhe der geleisteten Beiträge abhängig. Sie wird finanziert von Beiträgen der Versicherten und deren Arbeitgeber, durch Bundeszuschuss und anderen Einnahmen der Rentenversicherungsträger. Durch sogenannte Entgeltpunkte, die ein Versicherter pro Jahr erhält, erwirbt er sich einen Rentenanspruch, der sich am Einkommen orientiert.

Ein Durchschnittsverdiener bekommt einen Entgeltpunkt, derjenige, der die Beitragsbemessungsgrenze erlangt hat, rund zwei Entgeltpunkte und Versicherte mit einem halben Durchschnittsverdienst bekommen einen halben Entgeltpunkt. Durch dieses Schema soll gewährleistet werden, dass die ungefähre Einkommenssituation des Versicherten in der Berufstätigkeit auch im Rentenbezug Bestand hat.

Alle Arbeitnehmer sind in der Rentenversicherung pflichtversichert

Generell ist zu sagen, dass alle Arbeitnehmer zur Rentenversicherung verpflichtet sind. Aber auch Personen, die Kinder erziehen, Selbstständige und Auszubildende können pflichtversichert sein. Jeder Versicherte kann bei Erreichen eines gewissen Alters das Berufsleben hinter sich lassen und damit eine Rente erhalten.

Die Rentenhöhe hat als Grundlage den Arbeitsverdienst während der gesamten Versicherungszeit. Damit die Altersrenten bezogen werden können, müssen versicherte Frauen und Männer eine Altersgrenze erreicht haben, darüber hinaus eine Mindestversicherungszeit vorweisen können und einen Rentenantrag gestellt haben. Die normale Regelaltersgrenze liegt bei 65 Jahren. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, so kann mit Abschlägen eine Rente auch vorher in Anspruch genommen werden. Dabei sollte man bedenken, dass ein Rentenantrag frühestens erst ab dem 60. Lebensjahr gestellt werden kann.

Wer die Rente mit 63 ohne Abzüge erhält, erfahren Sie hier.

Die Leistungen der Rentenversicherung

Neben der Altersvorsorge als zentrale Aufgabe, erhalten Versicherte auch Rentenzahlungen bei Erwerbsunfähigkeit oder Tod des Ehepartners. Zu den Leistungen zählt aber auch die Rehabilitation. Diese ist dafür zuständig, die Erwerbsunfähigkeit kranker Menschen günstig zu beeinflussen und wenn möglich sogar wieder herzustellen. Wie sich Ihre Rente berechnet, erfahren Sie im dem Artikel „Rentenberechnung: So funktioniert´s“.

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