Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

Burnout und andere psychische Probleme, andauernde Krankheit oder ein plötzlicher Unfall: jeder Arbeitnehmer ist den Gefahren und Risiken der Arbeitsunfähigkeit ausgesetzt. Wer sich in dieser Situation befindet und seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann, hat ein Recht auf Erwerbsminderungsrente. Welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind und wie Sie die Erwerbsminderungsrente beantragen, erfahren Sie hier.

Das Thema Arbeitsunfähigkeit wird von vielen Arbeitnehmern nicht ausreichend beachtet. "Was soll mir schon passieren?", fragen sich die meisten. Dabei sollte man die Risiken der Arbeitsunfähigkeit keinesfalls unbeachtet lassen. Psychische Probleme können genauso gut dazu führen, dass man seinen Beruf nicht mehr ausführen kann, wie ein schwerer Unfall oder eine lang andauernde Krankheit. In diesem Falle sind Arbeitnehmer durch die Erwerbsminderungsrente
geschützt.

Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen, können Sie aus bestimmten Gründen nicht mehr bis zum Renteneintritt arbeiten und benötigen eine Frührente. Die Erwerbsminderungsrente kann je nach Umstand als volle Rente ausgezahlt werden, je nachdem, wie viele Stunden Sie weiterhin arbeiten können. Können Sie nur weniger als drei Stunden arbeiten, steht Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente zu. Ein ärztliches Attest muss dies belegen.

Voraussetzungen für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente

Nicht jeder Arbeitnehmer hat automatisch von Beginn an einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Grundsätzlich müssen Sie erst einmal fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Wie immer bestätigen hier auch Ausnahmen die Regeln. Auszubildende haben beispielsweise direkt Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Einen Antrag für die Erwerbsminderungsrente reichen Sie bei der Rentenversicherung ein. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, lohnt es sich, mit einer guten Begründung Widerspruch einzulegen. Übrigens wird immer geprüft, ob Ihre Arbeitsfähigkeit nicht durch eine spezielle Reha-Maßnahme wieder hergestellt werden kann. Erst wenn Sie durch eine auf Sie speziell ausgerichtete Rehabilitation immer noch nicht selbst für sich sorgen können, tritt Ihr Recht auf Erwerbsminderungsrente in Kraft. Haben Sie dann Ihren Bescheid für Ihre Erwerbsminderungsrente vorliegen, stellt sich bei vielen schnell die Frage, ob trotzdem noch etwas hinzuverdient werden kann.

Verdienst bei Erwerbsminderungsrente

Ja, Sie dürfen weiterhin hinzuverdienen. So sind beispielsweise Jobs bis 450 Euro immer gestattet, zuzüglich Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Aber Achtung: Wenn Sie deutlich und regelmäßig mehr verdienen, müssen Sie mit Abzügen von der Erwerbsminderungsrente rechnen.