Seit 1.1.2008: Mehr Riester-Rente auch für Selbstständige

Seit Anfang des Jahres gibt es mehr Geld bei der sogenannten Riester-Rente: Die Grundzulage ist von 114 auf 154 Euro und die Kinderzulage von 138 auf 185 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind erhöht worden. Für Kinder, die ab dem 01.01.2008 zur Welt kommen, beträgt die Förderung sogar 300 Euro jährlich. „Was hat das mit mir zu tun?“, fragen Sie jetzt. Was nur wenige Selbstständige wissen: Die Vorzüge der Riester-Rente können auch Selbstständige nutzen.
Altersvorsorge ist für Selbstständige ein schwieriges Thema: Ihre Vorsorgeaufwendungen können Sie in der Regel nicht steuerlich geltend machen, müssen sie also komplett vom versteuerten Geld aus Ihrem privaten Portemonnaie finanzieren. Nur die so genannte Rürup-Rente ist für Selbstständige steuerlich gefördert (hat dafür aber andere, gravierende Nachteile).
Deshalb hier ein Tipp, wie Sie Ihre Rentenansprüche erhöhen – ohne überhaupt einen Cent dafür zu bezahlen: Voraussetzung: Sie haben einen gemeinsam veranlagten Ehepartner, der fest angestellt arbeitet und einen entsprechenden Altersvorsorge-Vertrag abgeschlossen hat – also „in die Riester-Rente einzahlt“, wie es der Volksmund sagt. In diesem Fall können Sie als selbstständiger Ehepartner in den Vertrag einsteigen. Ohne tatsächlich einen Cent an eigenen Beiträgen dazuzuzahlen, erhöht sich die Grundzulage (Zulage des Staates, die dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben wird) für 2008 um 154 Euro (bisher: 114 Euro).
Hinzu kommen 185 Euro pro Kind (bisher: 138 Euro). Wie viel Zusatzrente dabei später herauskommt, hängt von Ihrer Familiensituation ab – sicher aber ist, dass es einen kleinen Vorteil gibt, den Sie kostenlos bekommen. Um in den Genuss des Vorteils zu kommen, müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner eine Riester-geförderte Versicherung abschließen.