Riester-Rente: So funktioniert die Förderung

Die Riester-Rente ist eine staatliche geförderte Altersvorsorge. Wie das mit der Förderung genau funktioniert, ist vielen Bundesbürgern immer noch nicht ganz klar. Wir erklären es Ihnen.

Voraussetzungen für die Riester-Rente?
Um die volle Förderung zu erhalten, müssen mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Jahresbruttoeinkommens aus dem Vorjahr in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden – abzüglich des staatlichen Zuschusses. Dieser setzt sich zusammen aus einer jährlichen Grundzulage von 154 Euro und gegebenenfalls einer Kinderzulage: Für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, gibt es 185 Euro, für alle ab 2008 Geborenen 300 Euro pro Jahr.

Eine Beispielrechnung: Lag das Bruttogehalt eines Riester-Berechtigten mit einem zehnjährigen Kind im Vorjahr bei 30.000 Euro, muss er 861 Euro für die Riester-Rente aufbringen, um die staatlichen Zulagen in voller
Höhe zu erhalten (30.000 Euro mal 4 Prozent = 1.200 Euro minus 154 Euro minus 185 Euro = 861 Euro).

Um die Zulagen zu bekommen, muss der Sparer sie beantragen, entweder jährlich neu oder per Dauerzulagenantrag. Anträge gibt es von dem Anbieter, bei dem man den Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Der Antrag muss spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Riester-Zahlung erfolgte, zum Anbieter zurückgeschickt werden. Für Zuschüsse für das Jahr 2009 endet die Antragsfrist also Ende 2011.

Riester-Ausgaben in die Steuererklärung
Noch mehr Geld kann man erhalten, wenn man seine Riester-Ausgaben auch in der Steuererklärung aufführt. Ergibt die Steuerprüfung, dass die Steuerersparnis für die Altersvorsorgeaufwendungen höher ist als die staatlichen Zulagen, erhält man die Differenzsumme vom Finanzamt zurück. Für die Riester-Rente können bei der Steuer bis zu 2.100 Euro pro Jahr geltend gemacht werden.