Rentner werden nachzahlen müssen

Rentner mit Nebeneinkünften werden die ersten sein, für die die neue Steuernummer zum Nachteil wird. Das Bundesfinanzministerium rechnet mit Steuernachzahlungen der Rentner in Höhe von etwa sechs Milliarden Euro. Und es geht gerade los: Ab August werden die neuen bundeseinheitlichen Steuernummern per Anschreiben mitgeteilt.

Damit ist der Schritt zum gläsernen Steuerzahler getan, denn Name, Anschrift, Geschlecht, Geburtstag und -ort werden bis zu 20 Jahre nach dem Tod des Steuerzahlers gespeichert, alle relevanten Vorgänge können jederzeit eindeutig zugeordnet werden. Rentner mit Nebeneinkünften werden das zuerst zu spüren bekommen.

Ab dem Jahreswechsel wird das "Rentenbezugsmitteilungsverfahren" greifen, über das Renten und vergleichbare Leistungen samt und sonders bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen erfasst werden. Hat ein Rentner keine Steuererkärung abgegeben, obwohl er steuerpflichtig war, kann es jetzt teuer werden:  Alle Daten von 2005 bis 2008 wurden erfasst, so dass Rentner mit Nachzahlungen für diese vier Jahre rechnen müssen.

Diese Forderungen des Finanzamtes können durchaus unerwartet kommen, denn es lässt sich nicht pauschal sagen, wann für Rentner eine Steuerpflicht entsteht. Der Grundfreibetrag liegt bei 7.664 Euro, bei Ehepaaren sind es 15.329 Euro. Wo die Rente das Doppelte beträgt, kann eine Steuerpflicht vorliegen, entlastend können sich wiederum Freibeträge und Werbungskosten auswirken.

Bereiten Sie sich also besser vor und lassen Sie sich beraten: Vor allem, wenn Sie neben der gesetzlichen Rente Einkünfte aus Betriebsrenten, Versicherungen, Vermietungen oder Verpachtungen hatten oder haben.