Renteneintrittsalter: Finanzielle Einbußen bei frühem Ruhestand

Während die Arbeitnehmer in Frankreich auf die Straße gehen, um gegen die Pläne der Regierung zu demonstrieren, das Renteneintrittsalter auf 62 anzuheben, wird hierzulande über ein höheres Eintrittsalter debattiert: Die Deutschen sollen erst mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen.

2007 beschloss die Große Koalition, das Renteneintrittsalter der Deutschen von 65 auf 67 Jahre anzuheben. Zwischen 2012 und 2029 soll der Eintritt in den Ruhestand schrittweise monatlich erhöht werden. Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmer, die nach 1947 geboren wurden.

Renteneintrittsalter: Gründe für die Erhöhung
Nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa hat sich in den vergangenen Jahren der Trend abgezeichnet, das Renteneintrittsalter für die Arbeitnehmer schrittweise zu erhöhen. Norwegen hat das Renteneintrittsalter bereits auf 67 angehoben, die Dänen und die Niederländer lassen ihre Arbeitnehmer wie Deutschland stufenweise mit 67 in den Ruhestand treten. Die Gründe sind überall dieselben: Europa altert zu schnell. Während die Menschen jedoch älter werden, sinkt die Geburtenrate. Damit scheitert der Generationenvertrag, der bisher die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sicherte.

Renteneintrittsalter: Wie erfolgt die schrittweise Anhebung
Die Große Koalition hat beschlossen, dass das Renteneintrittsalter ab dem Jahr 2012 angehoben wird. Die Anhebung erfolgt in Monatsschritten ab dem derzeit geltenden Ruhestandsalter von 65 Jahren. Von dieser neuen Regelung sind alle Arbeitnehmer betroffen, die nach 1947 geboren wurden. So müssen Beschäftigte, die 1947 geboren wurden, mit einem Renteneintrittsalter von 65 + 1 Monaten rechnen, 1955 Geborene dagegen mit 65 + 9 Monate. Die Jahrgänge ab 1964 müssen schließlich bis zum 67. Lebensjahr arbeiten.

Renteneintrittsalter: Ist jeder Arbeitnehmer von der Erhöhung betroffen?
Die Regierung hat jedoch auch Ausnahmen von der "Rente bis 67" beschlossen: So dürfen Arbeitnehmer, die bereits 45 Jahre lang Rentenbeiträge bezahlt haben, weiterhin ohne Abzüge mit 65 in den Ruhestand treten. Schwerbehinderte Menschen (bis 65. Lebensjahr) und Bergleute (bis 63. Lebensjahr) sind ebenfalls von der Regelung ausgenommen. Zudem steht es jedem Beschäftigten frei, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. In diesem Fall muss man jedoch mit finanziellen Einbußen rechnen.