Rente mit 60: Mit diesen Abzügen müssen Sie rechnen

Die Rente mit 60 klingt zunächst gut, unterliegt aber bestimmten Voraussetzungen und vor allem Abschlägen. Womit Rentner zu rechnen haben und welche Auswirkung schon ein Jahr beim früheren Renteneintritt haben kann, lesen Sie in diesem Artikel!

Schon mit 60 in Rente zu gehen klingt für viele verlockend. Zeit für Hobbys, Zeit für Reisen und den Ruhestand zu genießen ist etwas, worauf sich viele ab einem gewissen Alter und einer gewissen Arbeitszeit freuen. Die Rente mit 60 ist aber nicht für jeden möglich, sondern ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und unterliegt verschiedenen Abschlägen.

Was gilt für Frauen, die mit 60 Jahren in Rente gehen wollen?

Frauen, die mit 60 Jahren in Rente gehen wollen, können dies unter bestimmten Umständen. Wenn sie vor dem 01. Januar 1952 geboren wurden, mindestens 15 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben und davon mindestens 10 Jahre nach dem 40. Geburtstag liegen, ist ein frühzeitiger Renteneintritt möglich. Einzahlungen in die Rentenkasse gelten dabei genauso wie Kindererziehungszeiten.

Rente mit 60: Diesen Anspruch haben Schwerbehinderte und Arbeitslose

Schwerbehinderte, die mit 60 in Rente gehen wollen, müssen ebenfalls vor 1952 geboren sein, um dies umsetzen zu können. Sie müssen mit Abzügen von bis zu 10,8 % rechnen. Ab dem 63. Lebensjahr ist eine vorzeitige Rente ohne Abzüge möglich.

Auch Arbeitslose können vorzeitig in Rente gehen. Die Voraussetzung ist, dass sie vor 1948 geboren wurden und mindestens 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Acht Jahre der Beitragszeit müssen zudem unmittelbar vor dem Eintritt in die Rente liegen.

Eine weitere Voraussetzung was das Alter und die Zeit der Arbeitslosigkeit angeht ist, dass die Arbeitslosigkeit mindestens 52 Wochen nach dem Tag besteht, an dem der Versicherte 58 Jahre und sechs Monate alt ist. Arbeitslose, die zwischen 1948 und 1951 geboren wurden, können nicht mit 60 Jahren in Rente gehen. Sie müssen auf den 63. Geburtstag warten.

Mit diesen Abschlägen müssen Frührentner rechnen

Was die Abschläge bei der Rente mit 60 angeht gilt, dass für jeden Monat, den ein Rentner frühzeitig in den Ruhestand geht, 0,3 % von der Rente abgezogen werden. Dieser Abzug ist dauerhaft.

Wer also bei einem regulären Rentenalter von 65 Jahren fünf Jahre früher in Rente gehen will, muss mit einer um 18 % geminderten Rente rechnen (0,3 % x 60 Monate).  Ein Jahr vorzeitige Rente bedeutet einen Abzug von 3,6 %.

Frühzeitiger Ruhestand kann zu einer Versorgungslücke führen

Grundsätzlich gilt, dass für die Rente ein Lebensstandard von 60 bis 80 % des bisherigen Einkommens angestrebt werden sollte. Bei einem Wert darunter kann von Altersarmut gesprochen werden, die den Bezug von Sozialleistungen nötig machen kann. Rentner haben in der Regel geringere Ausgaben, da das Haus und das Auto abbezahlt sind und die Kinder aus dem Haus sind. Dennoch sollte ein gewisser Lebensstandard auch im Alter angestrebt werden, um keine allzu große Versorgungslücke entstehen zu lassen.

Ob sich ein frühzeitiger Ruhestand daher wirklich lohnt, muss jeder für sich entscheiden. Schon einzelne Monate entscheiden über den Abzug bei der Rente, weshalb es sich lohnt durchzurechnen und abzuwägen, ab wann der Ruhestand Sinn macht und welche Auswirkungen der frühzeitige Renteneintritt auf die eigene Rentenhöhe hat.

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