Mit der Öffnungsklausel Geld bei der Rente sparen

Seit 2005 gilt für alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine höhere Besteuerung. Es gibt aber ein Schlupfloch, mit dem Sie bares Geld bei Ihrer Rente sparen können. Erfahren Sie, wann und wie die Öffnungsklausel wirksam wird.

Als Öffnungsklausel wird grundsätzlich eine Bestimmung in einem Tarifvertrag definiert, die eine Ergänzung oder eine abweichende Regelung vom Arbeitsvertrag erlaubt. Die Vertragspartner dürfen also unter bestimmten Voraussetzungen von den im Arbeitsvertrag stehenden Regeln abweichen. Oft geschieht dies zum Nachteil des Arbeitnehmers, da durch die Öffnungsklausel oft die wirtschaftliche Lage des Betriebs verbessert wird.

Aber nicht immer geht die Öffnungsklausel zu Lasten des Arbeitnehmers. Vor allem im Falle der Rente können Sie dank der Zusatzregelung bares Geld einsparen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Sie müssen vor dem Jahr 2005, als die Erhöhung der Rentenbesteuerung
in Kraft getreten ist, mindestens 10 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, und zwar Beiträge, die sich über dem Höchstbeitrag befinden. 

Erfüllen Sie diese Voraussetzung tritt die Öffnungsklausel in Kraft und die Erhöhung der Rentenbesteuerung fällt nur auf den Teil, der unterhalb des Höchstbeitrags liegt. Ist dies bei Ihnen der Fall, wird Ihre Rente mit dem günstigeren Ertragsanteil besteuert.

Von der Öffnungsklausel profitieren

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Finanzamt stellen, sodass Sie die Vorteile der Öffnungsklausel genießen können. Dieser Antrag kann ruhig formlos sein und kann zum Beispiel mit der Abgabe der Einkommenssteuererklärung geschehen. Allerdings können Sie den Antrag nicht vor Beginn der Rentenzahlung stellen. Vergessen Sie nicht, dem Antrag auch Bescheinigungen des Rentenversicherungsträgers beizulegen, aus denen hervorgeht, dass Sie Beträge über dem Höchstbetrag eingezahlt haben.