Kurzarbeit: So wirkt sie sich auf Ihre Rente aus

Kurzarbeit ist eine Alternative zu Kündigungen, wenn die Wirtschaft lahmt. Deutsche Unternehmen haben davon in den vergangenen Jahren nach der Finanzkrise vielfach Gebrauch gemacht. Kurzarbeiter bekommen während dieser Zeit weniger Geld. Und wie sieht es später mit der Rente aus? Lesen Sie, welche Auswirkungen die Kurzarbeit auf Ihr Rentenkonto hat.

Wie hoch ist die Lohneinbuße bei Kurzarbeit?

Die Kurzarbeit selbst ist regelmäßig auf sechs Monate begrenzt. Diese Regel wurde allerdings während der Finanzkrise außer Kraft gesetzt und die maximale Dauer wurde auf bis zu 24 Monaten ausgedehnt. Während dieser Zeit erhalten Sie vom Arbeitgeber reduzierten Lohn und von der Agentur für Arbeit das sogenannte „Kurzarbeitergeld“.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie während der Kurzarbeit eine Nettolohneinbuße von mindestens 10 Prozent haben. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt dann 60 Prozent (ohne Kinder) oder 67 Prozent (mit Kindern) der „Nettoentgeltdifferenz“ – das ist eben diese Lohneinbuße.

Als Kurzarbeiter verdienen Sie weniger, da Sie weniger arbeiten. Die Nettoentgeltdifferenz ist die Differenz zwischen gekürztem Nettolohn und dem Lohn, den Sie ohne Kurzarbeit netto erhalten würden. Von Ihrem Bruttolohn werden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Für die gekürzte Arbeitszeit, während der Sie nicht arbeiten, wird ein fiktives Bruttoentgelt angesetzt, für das ebenfalls Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung berechnet werden.

Wie hoch ist der tatsächliche Verlust an Rentenansprüchen?

Die Höhe dieses fiktiven Lohnes liegt bei 80 Prozent des ausgefallenen Verdienstes. Dies ist die Differenz zwischen dem Bruttolohn, den Sie bei Kurzarbeit erhalten und dem Bruttolohn, den Sie normalerweise erhalten hätten. Diese Beiträge hat der Arbeitgeber allein zu tragen. Würden Sie also normalerweise 3.000 Euro erhalten und erhalten wegen der Kurzarbeit tatsächlich nur 1.200 Euro, so liegt Ihr „Verlust“ bei 1.800 Euro. Das für die Berechnung der Rentenbeiträge herangezogene fiktive Gehalt läge demnach bei 1.440 Euro. Für diesen fiktiven Lohn muss Ihr Arbeitgeber alleine Rentenbeiträge entrichten.

Bei einem Rentenbeitrag von 2012 19,6 Prozent bedeutet dies, dass für Sie 517,44 Euro anstatt 588 Euro an Rentenbeiträgen gezahlt werden und damit 88 Prozent der Rentenbeiträge, die Sie ohne Kurzarbeit auf Ihr Rentenkonto erhalten hätten. Gemessen am Durchschnittseinkommen würden Sie für Ihr Jahreseinkommen (ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld) ohne Kurzarbeit von 36.000 Euro 1,11 Entgeltpunkte erhalten. Für Ihr aus tatsächlichem und fiktivem Einkommen zusammengesetztes Einkommen aus Kurzarbeit von 31.680 Euro würden Sie 0,98 Entgeltpunkte erhalten.

Bei einem Rentenwert von derzeit 24,92 Euro in den neuen Bundesländern und 28,07 Euro in den alten Bundesländern (Stand 2012) würde dies einen künftigen Rentenanspruch von monatlich 27,66 Euro bei vollem Verdienst bedeuten – und 24,42 Euro monatlich bei Kurzarbeit nach dem Rentenwert in den neuen Bundesländern oder 31,16 Euro bei vollem Verdienst und 27,51 Euro bei Kurzarbeit nach dem Rentenwert der alten Bundesländer. Die Differenz beträgt also 3,24 Euro beziehungsweise 3,65 Euro.

Fazit der experto.de-Redaktion: Mit Blick auf die Rentenversicherung wird Sie die Kurzarbeit wahrscheinlich weniger hart treffen als beim Lohn. Aber während der Kurzarbeit dürfen Sie hinzuverdienen. Allerdings wird Ihnen dieser Zuverdienst in voller Höhe auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

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