Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente wird auch als Basis-Versorgung bezeichnet. Die Rürup-Rente ist nichts anderes als eine private Rentenversicherung mit besonderen Spielregeln, die als Ergänzung zur staatlichen Rente gedacht ist und dabei helfen soll, die immer größer werdende Lücke in der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen. Diese Form der Basis-Versorgung bieten alle Lebensversicherer an - was Sie dazu wissen müssen, lesen Sie in diesem Artikel.

Die Rahmenbedingungen der Rürup-Rente

Die Basis-Rente kann bei Versicherungen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen abgeschlossen werden, seit Neuestem ist es auch möglich, dass Banken, Investmenthäuser, Finanzdienstleister und betriebliche Pensionskassen entsprechende Verträge anbieten. Damit diese als förderfähig gelten, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Vertrag darf nicht vor dem 1.1.2005 abgeschlossen worden sein.
  • Die Versicherung darf nur eine lebenslange Rentenzahlungen für Sie vorsehen, d. h. am Ende der Laufzeit darf (anders als bei normalen Rentenversicherungen) keine Kapitalabfindung möglich sein.
  • Die Rürup-Rente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen. (Ausnahme: Der Vertrag wird ergänzt um einen Berufsunfähigkeitsschutz, eine entsprechende Rente darf natürlich vorher bezogen werden.)
  • Die Rentenansprüche dürfen nicht vererblich sein, es sei denn, der Vertrag sieht einen Hinterbliebenenschutz vor.
  • Die Rentenansprüche dürfen nicht übertragen und nicht beliehen werden, wie z. B. für den Kauf einer Immobilie.
  • Die Rentenansprüche dürfen nicht veräußert werden, Sie können die Versicherung also weder verkaufen noch kündigen.

Rürup-Rente mit Zusatzschutz

Großzügiger ist die Regelung, wenn es um Erweiterungen des Vertrags geht. Die Basis-Rentenversicherung kann durch eine Zusatzversicherung ergänzt werden, und zwar zum einen als Schutz gegen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit und zum anderen, um die Familie im Falle eines Todes zu versorgen. Das gilt aber nur für den Ehegatten und Kinder, für die Sie einen Anspruch auf Kindergeld haben. Unversorgt mit der Rürup-Rente bleiben dagegen der nichteheliche Lebensgefährte, der eingetragene Lebenspartner sowie der frühere Ehegatte.

Ganz wichtig: Die Zusatzabsicherungen dürfen nicht mehr als 50 % der Beiträge verzehren. Das bedeutet: Mehr als 50 % der Beiträge müssen auf die Altersvorsorge entfallen, nur der Rest darf für die Vorsorge verwendet werden.

Das sind die steuerlichen Anreize der Rürup-Rente

Die Beiträge zu einem Rürup-Vertrag sind als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar – wie die Beiträge zur gesetzlichen Rente. Absetzbar sind jedoch Beiträge nur bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 €, Verheiratete können den doppelten Höchstbetrag in Anspruch nehmen.

Der große Haken: Das gilt erst ab dem Jahr 2025! Bis dahin sind die Beiträge nur prozentual absetzbar. 2005, im Jahr 1 der Rürup-Rente, lag dieser Prozentsatz bei maximal 60 % der Beiträge – damit können im besten Fall 12.000 € (60 % von 20.000 €) abgesetzt werden – Verheiratete verdoppeln diese Summen wiederum. Bis 2025 steigt der Prozentsatz jährlich um 2 Prozentpunkte und der Höchstbetrag jährlich um 400 € für Alleinstehende und 800 € für Ehepartner.

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