Erwerbsminderungs-Rente: Azubis haben mehr Ansprüche als gedacht

Wenn die Berufsausbildung beginnt, hören junge Leute häufig, sie hätten bei Erwerbsunfähigkeit keinerlei Ansprüche bei der gesetzlichen Rente und sollten deshalb unbedingt privat vorsorgen. Dabei würde bei Erwerbungsminderung die gesetzliche Rente sogar recht hoch ausfallen.

"In den ersten fünf Jahren existiert kein gesetzlicher Schutz": So oder so ähnlich werben Versicherer häufig für private Berufsunfähigkeitsversicherungen. Solche Aussagen sind unzutreffend. Die übliche fünfjährige Wartezeit bis zu einem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente gilt für Auszubildende gerade nicht.

Ab dem ersten Arbeitstag zahlt die gesetzliche Rentenversicherung bei Erwerbsminderung infolge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, ab dem zweiten Jahr auch infolge von Freizeitunfällen oder anderen Krankheiten. Das hat der Gesetzgeber unter dem Stichwort "Vorzeitige Wartezeiterfüllung" geregelt (Paragraph 53 Sozialgesetzbuch VI).

32.466 Euro fiktives Einkommen für Azubis

Ebenso unzutreffend ist darüber hinaus die häufig gehörte Behauptung, die Leistungen der gesetzlichen Rente seien so oder so minimal, weil das geringe Azubigehalt zugrunde gelegt werde. Bei Berufseinsteigern wird aber das Durchschnittsgehalt aller Rentenversicherten zu Grunde gelegt, heißt es bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Geregelt ist das im Paragraphen 71 Sozialgesetzbuch VI, "Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten".

Ein Azubi würde also im Fall einer Erwerbsunfähigkeit so gestellt, als würde er in diesem Jahr 32.466 Euro verdienen. Das ist der Durchschnittsverdienst für 2012 (PDF-Download). Und das wird hochgerechnet bis zum 60. Lebensjahr. Dadurch würde die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente für einen Azubi bei rund 1.100 Euro monatlich liegen – selbst wenn er zum Beispiel nur eine Ausbildungsvergütung von 500 Euro monatlich verdient haben sollte.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) macht als ergänzende Absicherung dennoch durchaus Sinn, wenn es sich der Azubi leisten kann. Denn bei den privaten Policen ist die bisherige berufliche Tätigkeit versichert. Bei der gesetzlichen Rente indes gibt es für Berufsanfänger keinen "Berufsschutz". Es kommt für die Leistungspflicht darauf an, ob noch irgendeine Erwerbstätigkeit möglich ist, also auch in einem ganz anderen Beruf.

Besser nicht an Lebens- oder Rentenversicherung koppeln

Experten von der Stiftung Warentest raten allerdings davon ab, die BU an eine Kapitalleben- oder Rentenversicherung zu koppeln. Das ist teuer und die eigentliche BU-Rente fällt gering aus. Vor allem aber: Wenn der Hauptvertrag, wie sehr viele Policen, irgendwann gekündigt wird, entfällt auch der BU-Schutz. Unproblematisch sei es, die BU an eine günstige Todesfallversicherung zu koppeln (auch "Risikoleben" genannt).

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