Wann ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

Für viele Versicherte ist eine Lebensversicherung vor allem Geldanlage. Als Kapitallebensversicherung, als Rentenversicherung oder Ausbildungsversicherung ist sie Teil der Altersvorsorge, oder sichert dem Nachwuchs den Wechsel ins selbstbestimmte Leben. Anders ist es bei der Risikolebensversicherung. Mit dieser schützen Sie Ihre Angehörigen. Aber wie?

Der primäre Zweck einer Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist eine reine Risikoversicherung. Das heißt, geleistet wird ausschließlich im Versicherungsfall – und das ist der Tod der versicherten Person. Dementsprechend entfällt der Charakter der Eigenvorsorge.

Dennoch ist eine Risikolebensversicherung nicht sinnlos. Sie erfüllt
beispielsweise dann Ihren Zweck, wenn Sie das einzige Einkommen in der
Familie erwirtschaften. Würden Sie als Versorger Ihrer Familie durch Tod
ausfallen, so ist es die Risikolebensversicherung, die der Familie eine
gewisse Versorgung bietet und sie so zumindest vor den materiellen
Folgen Ihres Ablebens schützt.

Insbesondere sollten Sie über eine
Risikolebensversicherung nachdenken, wenn Sie jung und eventuell allein
erziehend sind. Hier kommen zwei Faktoren zusammen.

Einerseits
haben Alleinerziehende meist wenig Geld zur Verfügung, sodass eine
Kapitallebensversicherung, die auch einen Sparanteil enthält, schwer zu
finanzieren ist. Andererseits ist für Sie in niedrigerem Alter der
Beitrag noch nicht so hoch, da die Sterblichkeit und gesundheitliche
Vorbelastungen noch gering sind, nach denen sich die Risikokalkulation
richtet.

Ihr weiterer Nutzen der Risikolebensversicherung

Ein anderer Nutzen liegt in der Möglichkeit, die Risikolebensversicherung zur Kreditsicherung zu verwenden. Aber auch hier gibt es einen Unterschied zur Kapitallebensversicherung. Bei dieser ist wirklich Kapital vorhanden, da es sich um eine Kapitalanlage handelt. Dementsprechend kann sie abgetreten werden, das heißt selbst als Sicherheit Bestandteil des Vertrages werden.

Eine Risikolebensversicherung spart hingegen kein Kapital an. Hier ist die Kreditsicherung eine Variante des Vorsorgecharakters im Todesfall. Erbrechtlich gesehen rückt Ihr Erbe in Ihre Rechte und Verpflichtungen ein. Das heißt, dass der Kreditgeber sich im Falle Ihres Ablebens bezüglich der Tilgung an Ihre Hinterbliebenen halten kann.

Wenn nun aus Ihrem Einkommen die Kredittilgung bestritten wurde und dieses Einkommen nun entfällt, so bedeutet dies zusätzliche Belastung für Ihre Familie, die gegebenenfalls die Tilgung gar nicht mehr leisten kann. Hier würde eine Risikolebensversicherung vorsorgen.

Die experto-Redaktion rät: Kalkulieren Sie die Versicherungssumme so, dass die Tilgung für fünf oder mehr Jahre gesichert ist. Die Funktion der Kreditabsicherung kann auch eine sogenannte Restschuldversicherung einnehmen. Dies ist eine Variante der Risikolebensversicherung, bei der die Versicherungssumme entsprechend der Tilgung fällt.