Lebensversicherung – wann taugt sie für die Altersvorsorge?

Nicht erst seit der Abschaffung des Steuervorteils steht die Lebensversicherung als Bestandteil der Altersvorsorge in der Kritik. Vielen Anlegern wird geraten zu renditeträchtigeren Anlageprodukten wie Investmentfonds zu wechseln. Doch sollten Sie die klassische kapitalbildende Lebensversicherung nicht einfach aus Ihren Überlegungen verbannen. Eventuell ist sie für Ihre persönliche Altersvorsorge bestens geeignet.

Die Lebensversicherung – eine "Mogelpackung"?

Die kapitalbildende Lebensversicherung spart, kurz gesagt, Beiträge an und erwirtschaftet Überschüsse, die dann als Auszahlungsbetrag dem Versicherungsnehmer zufließen. Kritisiert wird nun, dass diese zu unrentabel und intransparent seien, sodass letztlich der Versicherte nicht wisse, warum er wie viel Geld ausgezahlt bekomme.

Zwar hat auch der Verfasser schon ratlos vor der Prognose seiner
Auszahlungssumme gesessen und sich gefragt, wie der Versicherer auf
diesen Betrag kommt, dennoch wäre es verfehlt, statt der
Lebensversicherung nur auf andere Anlageprodukte zu setzen. Das andere
Argument bezieht sich auf die Rendite, die bei Investmentfonds höher
sei. So formuliert führt es in die Irre.

Mehr Rendite gleich mehr Risiko

Bedenken Sie, dass mehr Rendite immer auch mehr Risiko bedeutet, genau genommen bietet der Investmentfonds nur eine höhere Renditechance. Ein Investmentfonds kann auch Verluste machen, wie die Kapitalmarktkrise auf erschreckende Weise deutlich gemacht hat, sodass am Ende auch ein Verlustgeschäft drohen kann.

Dieses Risiko haben Sie selbst bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung nicht, da hier eine garantierte Mindesttodesfallsumme und / oder Mindestablaufleistung vereinbart ist, die der Versicherer auszahlen muss. Höhere Beträge unterliegen freilich dem Markt- bzw. Renditerisiko.

Das Risiko des langen Lebens

Eine andere Situation zeigt sich allerdings im Falle der Rentenversicherung. Sie ist gewissermaßen das umgekehrte Pendant zur Risikolebensversicherung und der Beitrag in der Regel enthält nur einen Sparanteil, da das versicherte "Risiko" die Langlebigkeit ist. Das heißt, dass die Zahlung der Rente bei Ihrem Tod endet, sofern Sie weder eine Rentengarantiezeit noch eine Hinterbliebenenrente vereinbart haben, unabhängig davon, wie lange Sie bislang Rente bezogen haben. Hier besteht ein wirkliches Verlustrisiko.

Eine Rentenversicherung sollte daher immer mit Kapitalwahlrecht und entweder mit Hinterbliebenenrente oder Rentengarantiezeit vereinbart werden.

Die experto-Redaktion meint: Eine Lebensversicherung ist nach wie vor der Grundstock einer sicheren Altersvorsorge. Sie sollten keinesfalls darauf verzichten. Dennoch sollten Sie Ihre Altersvorsorge aus verschiedenen Anlageformen zusammenstellen.

Sie erhalten dadurch nicht nur eine gewisse Sicherheit vor einem Totalverlust, sondern Sie gewinnen dadurch auch Spielräume, einen Teil des Geldes in Anlagen mit höherer Renditechance zu investieren – aber Vorsicht: Wählen Sie in jedem Fall nur Anlageformen, die Ihnen transparent erläutert werden und, die Sie danach verstehen. Unterschreiben Sie niemals irgendetwas blind.