Kündigen Sie nicht unüberlegt bei Zahlungsunfähigkeit
Bei Zahlungsschwierigkeiten sollten Sie nicht sofort eine Kündigung Ihrer Lebensversicherung in Erwägung ziehen. Viele Versicherer bieten die Möglichkeit an, den Beitrag für einen fest vereinbarten Zeitraum, meistens bis zu einem Jahr, zu stunden. Kommen Sie in eine entsprechende Notsituation, fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach der Stundungsmöglichkeit und den Konditionen. Geben Sie dabei den Zeitraum an, für den Sie eine Stundung wünschen. Setzen Sie sich nicht unter Druck, indem Sie den Zeitraum zu knapp bemessen.
Die Folgen einer Stundung
Selbstverständlich erheben die Versicherer für die vereinbarte verspätete Zahlung Zinsen. Diese sind erfahrungsgemäß erheblich niedriger als der Dispositionskredit oder gar der Überziehungskredit auf dem Girokonto. Eine Stundung hat auf jeden Fall den Vorteil, dass der Versicherungsschutz unverändert erhalten bleibt und verhindert ein für beide Seiten unerfreuliches Mahnverfahren.
Beachten Sie, dass es sich in jedem Fall um einen Eingriff in einen bestehenden Vertrag handelt. Wegen der erhobenen Zinsen könnte man sogar von einem eigenen rechtsgeschäftlichen Charakter der Stundungsvereinbarung sprechen. Dies muss in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden, die alle Modalitäten, insbesondere den Zeitraum und die Höhe der Zinslast explizit festhält.