Ab welcher Rente sind Steuern zu zahlen?

Nicht jeder Rentner ist steuerpflichtig. Aber ab wann sind Steuern zu zahlen? Dies hängt vor allem von der individuellen Situation ab. Aufgrund von Freibeträgen ist aber ein großer Teil der Rente nicht zu versteuern. Hier erfahren Sie mehr.

Ab welcher Rentenhöhe Steuern zu zahlen sind kann im Einzelfall sehr unterschiedlich sein und lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Allerdings fällt Einkommensteuer nur dann an, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Der Grundfreibetrag für Alleinstehende lag im Jahr 2010 bei 8.004,– Euro  und bei zusammenveranlagten Ehegatten bei 16.008,– Euro.

Ab welcher Rente sind Steuern zu zahlen?

Für die Beantwortung der Frage, ab welcher Rente Steuern zu zahlen sind, lässt sich eine Faustformel verwenden. Danach bleiben für alleinstehende Steuerbürger, die vor oder im Kalenderjahr 2005 in den Ruhestand gegangen sind und neben ihrer Rente keine weiteren Einkünfte erzielen, Rentenzahlungen bis zu einer Höhe von rund 19.000,– EUR im Jahr steuerfrei.

Für diese Renten sind keine Steuern zu zahlen, weil durch Berücksichtigung des Rentenfreibetrags und anderer Abzüge wie Werbungskosten-Pauschbetrag von 102,– EUR, Sonderausgaben-Pauschbetrag und Krankenversicherung und Pflegeversicherungsbeiträgen, der Grundfreibetrag nicht überschritten wird.

Für Renten bis etwa 1.600 Euro monatlich sind keine Steuern zu zahlen

Gemäß der obigen Faustformel sind für monatliche Renten bis zu einem Betrag von etwa 1.600 Euro keine Steuern zu zahlen.

Bei zusammenveranlagten Ehegatten, sind sogar für Renten in doppelter Höhe keine Steuern zu zahlen, wenn beide Eheleute nur Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Entscheidend hierfür ist, dass beide ausschließlich Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.

Sind bei Verheirateten für Renten Steuern zu zahlen?

Bei Eheleuten, von denen nur einer eine Rente bezieht, der andere hingegen noch andere Einkünfte erzielt, können für Renten auch dann Steuern zu zahlen sein, wenn diese so gering sind, dass der steuerpflichtige Rentenanteil unterhalb des Grundfreibetrages liegt.

Wenn es erst später in Rente geht: Sind dann für Renten Steuern zu zahlen?

Da aufgrund der nachgelagerten Besteuerung ab dem 1. Januar 2006 der steuerpflichtige Teil der Rente für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang um 2 Prozentpunkte angehoben wird (2006: 52 %, 2007: 54 %, 2008: 56 %, 2009: 58 % usw.) sind die steuerfrei verbleibenden Rentenzahlungen in diesen Jahren entsprechend niedriger.

Dies bedeutet, dass für diese Renten entsprechend mehr Steuern zu zahlen sind. Wer zum Beispiel erst im Jahr 2010 in Rente gegangen ist, der muss bereits ab einer Rentenhöhe von ca. 16.000,– Steuern zahlen. Verheiratete müssen dann erst ab einer Rente von etwa 32.000,– Euro Steuern zahlen (sofern beide Ehegatten ausschließlich Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen).

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