Reiserücktrittsversicherung: Wie sinnvoll ist sie wirklich?

Eine Reiserücktrittsversicherung ist eine sehr wichtige Überlegung, die Sie bei der Urlaubsplanung auf keinen Fall außer Acht lassen sollten. Eine Reiserücktrittsversicherung versichert Sie für den Fall, dass Sie bis zum letzten Augenblick von der Urlaubsreise zurücktreten wollen.

Wann übernimmt eine Reiserücktrittsversicherung die Kosten?
Die Reiserücktrittsversicherung tritt in folgenden Fällen für Sie ein:

  • Unfall
  • schwere unvermutete Krankheit
  • Todesfall in der Familie
  • Unverträglichkeit von Impfungen
  • Schwangerschaft
  • Beschädigung Ihres Eigentums (Naturgewalten, aber auch strafbare Handlungen anderer)
  • Verlust Ihres Arbeitsplatzes

Welche Kosten werden von der Reiserücktrittsversicherung übernommen?
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt, wenn Sie vor Beginn der Reise zurücktreten, die Entschädigung Ihres Reiseveranstalters. Damit Sie während einer Reise zurücktreten können, muss die Voraussetzung gegeben sein, dass die Reise unter den gegebenen Umständen nicht mehr zumutbar ist, wie zum Beispiel bei einer Beschädigung Ihres Eigentums.

Wenn Sie allerdings die Reise wegen einer Krankheit verlängern müssen, dann kommt die Reiserücktrittsversicherung für die Kosten der weiteren Unterbringung und Verpflegung auf.

Wann muss ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Es ist empfehlenswert, die Frage nach einer Reiserücktrittsversicherung direkt in Ihrem Reisebüro mit anzusprechen, denn hier kann Ihnen oft das Reisebüro eine passende Reiserücktrittsversicherung empfehlen. Die Preise für die Reiserücktrittsversicherung richten sich meist nach dem Zeitpunkt des Abschlusses.

Also sollten Sie das direkt beim Buchen der Reise ansprechen oder sich schon vorher im Internet über eine passende Reiserücktrittsversicherung informieren. Denn denken Sie immer daran: Man weiß nie, was alles passieren könnte!